Teilzeitjob vor der Pensionierung. Warum ist das eine schlechte Idee?

Nachrichten aus Deutschland – Teilzeitjob vor der Pensionierung. Wer möchte nicht schon ein paar Jahre vor dem eigentlichen Ruhestand seine Arbeitszeit reduzieren? Wer sich jedoch dazu entschließt und beispielsweise von einem Vollzeitjob in einen Teilzeitjob wechselt, muss sich der Konsequenzen bewusst sein.
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Es ist klar, dass Teilzeitarbeit Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente hat. Da Sie im Laufe der Zeit in der Regel weniger verdienen, sammeln Sie weniger Rentenpunkte. Einfaches Beispiel:

Max M. ist 64 Jahre alt und kann entsprechend der Regelrentenaltersgrenze mit 66 Jahren in Rente gehen. Allerdings hatte er keine Lust, noch zwei Jahre Vollzeit zu arbeiten. Dadurch verringert sich die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Dadurch verringert sich auch sein Jahresgehalt, weshalb er für zwei Jahre Teilzeitarbeit deutlich weniger Rentenpunkte erhält. Angenommen, Max M. erhält pro Jahr zwei Rentenpunkte von seinem Vollzeitgehalt. In den zwei Jahren bis zur Pensionierung sammelt er insgesamt vier Rentenpunkte. Allerdings bekommt er aufgrund seines Teilzeitjobs nur die Hälfte – und damit auch nur die Hälfte seiner Rentenpunkte. Das bedeutet, dass er statt vier Ruhestandspunkten nur noch zwei Punkte für die verbleibende Dienstzeit bis zum Ruhestand erhält.

Wird diese schließlich in seine eigentliche Rente umgerechnet, ergibt sich entsprechend dem aktuellen Rentenwert von 37,60 € ein monatlicher Minusbetrag von insgesamt 75,20 €.

Teilzeitjob vor der Pensionierung. Warum ist das eine schlechte Idee?

Niedrigere Löhne sind eine Sache. Wenn Sie im Alter weniger arbeiten möchten, sollten Sie sich auch darüber im Klaren sein, dass sich dies auf Ihre Krankenversicherung auswirkt.

Wer sich also Sorgen um künftige gesundheitliche Probleme macht, sollte sich vor dem Renteneintritt genauer überlegen, ob er seine Arbeitszeit reduzieren möchte. In manchen Fällen kann laut DRV-Portal aufgrund einer teilweisen Erwerbsminderung auch eine Kombination aus Teilzeit und Ruhestand naheliegen. Anspruch auf die Rente haben Personen, die nur drei bis sechs Stunden arbeiten können.

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Eckehard Beitel

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