Ständiger Wohnsitz in Deutschland: Für Polen gelten Auflagen

14.11.2022 15:36
– ERNEUERN 14.11.2022 15:36

Leben in Deutschland: Ständiger Wohnsitz in Deutschland – Im Einklang mit den Vorschriften haben EU-Bürger, die dies getan haben sie seit 5 Jahren legal in Deutschland leben, sie erhalten das Recht auf Daueraufenthalt. Sollte sich jedoch vor Ablauf der Frist herausstellen, dass diese nicht ausreichen Einkommen, In Deutschland leben zu wollen, kann ihr Aufenthaltsrecht widerrufen werden.
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Leben in Deutschland – Formalitäten müssen bei der Ankunft erledigt werden

Wenn Sie beabsichtigen, länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben, kommen Sie hierher leben, studieren oder arbeiten Sie müssen sich innerhalb von 7 bzw. 14 Tagen nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die obligatorischen Registrierungsfristen variieren je nach Bundesstaat. Ihr Meldebesuch beim Stadt- oder Gemeindeamt ist der wichtigste Schritt bei einem Umzug nach Deutschland, denn dort erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. Sie benötigen es für viele Dinge, zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos oder die Anmeldung beim Arbeitsamt. Mehr lesen: So registrieren Sie sich in Deutschland: Registrierung in Deutschland Schritt für Schritt

Überprüfen Sie das Einkommen für die ersten fünf Jahre Ihres Aufenthalts in Deutschland

Es ist möglich, dass innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten bis fünf Jahren die deutschen Behörden prüfen wollen, ob Sie das Recht haben, weiterhin in Deutschland zu leben. Um langfristig in Deutschland leben zu können, muss man einen haben gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen und Krankenversicherung.

Das Recht auf dauerhaften Aufenthalt in Deutschland – Voraussetzungen

Nach Angaben des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sind EU-Bürger Sie erhalten nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Dies bedeutet, dass sie ein Bleiberecht haben, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen für die Freizügigkeit erfüllen. Unmittelbar nach der Beantragung bei der Ausländerbehörde erhalten EU-Bürger eine Aufenthaltsbescheinigung.

Dies gilt auch Familienangehörige und nahe Verwandte, wenn sie seit fünf Jahren gemeinsam mit EU-Bürgern rechtmäßig in Deutschland leben. Wenn sie kein EU-Bürger sind, erhalten sie innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung eine Daueraufenthaltskarte.

In besonderen Fällen haben EU-Bürger bereits vor Ablauf von 5 Jahren das Recht auf Daueraufenthalt. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen vorgesehen: Beendigung der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres, vorzeitiger Ruhestand, Einschränkung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit (§ 4a Teil 2 FreizügG/UE).
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Quelle: eu-gleichbehandlungsstelle.de, PolskiObservator.de

Eckehard Beitel

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