Nachrichten aus Deutschland – Schlechte Nachrichten für Rentner. Diese Nachricht dürfte die deutschen Rentner freuen: Die Renten sind seit Juli stärker gestiegen als erwartet. Viele Menschen sind sich jedoch einer Konsequenz nicht bewusst.
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Schlechte Nachrichten für Rentner
Dass die Renten am 1. Juli stärker gestiegen sind als bisher erwartet, klang zunächst nach einer perfekten Nachricht. Allerdings konnte ein Anstieg von 4,39 % im Westen und 5,86 % im Osten die Inflation nicht ausgleichen. Und es gibt noch einen Haken.
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Eine Anpassung Ihrer Rente kann genau das bewirken Sie müssen Ihre Steuererklärung beim ersten Mal einreichen. Dies liegt daran, dass jede Erhöhung Ihrer Rente vollständig steuerpflichtig ist – im Gegensatz zum Rest Ihrer Rente, von der ein Teil immer steuerfrei ist. Der Betrag, der als Rentenzulage bezeichnet wird, hängt vom Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Es gilt: Je später Sie in Rente gehen, desto mehr Rentenanteil müssen Sie versteuern. LESEN SIE: Orangefarbene Pfeile auf deutschen Autobahnen: Nur wenige Autofahrer wissen, was sie bedeuten
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So funktioniert die Rentensteuer
Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2022 in Rente gehen, erhalten Sie eine Altersgutschrift von 18 %, im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 82 %. Den Betrag, der diesem Prozentsatz der Altersgutschriften entspricht, müssen Sie dann lebenslang nicht versteuern. LESEN: Vorruhestand in Deutschland. Hier ist, was Sie tun müssen, um darüber hinwegzukommen
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Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss 100 % seines Ruhestandseinkommens versteuern. Allerdings plant die Ampel-Koalition, diesen Zeitraum bis 2060 zu verlängern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Da der Rentner die Erhöhung ab Juli voll versteuern muss, muss der Mehrbetrag zum steuerpflichtigen Teil der Rente hinzugerechnet werden. Das Ergebnis ist Ihr gesamtes steuerpflichtiges Ruhestandseinkommen. Übersteigt er im jahr 2024 den Grundfreibetrag von 10.908 Euro, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
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Beispiel
Der Grundfreibetrag garantiert allen Steuerpflichtigen ein bestimmtes Einkommen, auf das sie keine Steuern zahlen müssen. Diese Zahl steigt jedes Jahr leicht an.
Angenommen, Sie gehen im Jahr 2022 in den Ruhestand und erhalten derzeit eine Westrente von brutto monatlich 1.100 Euro. Ihr steuerpflichtiger Anteil beträgt 82 %, sodass Sie von 1.100 € 902 € versteuern müssen. Auf das Jahr gerechnet ergibt das 10.824 Euro steuerpflichtiges Ruhestandseinkommen. Denn dieser Betrag liegt immer noch unter dem steuerfreien Hauptbetrag 10.908 EuroSie müssen keine Steuern zahlen und keine Steuererklärung für 2023 abgeben. Wenn jedoch im Juli die Erhöhung der voll steuerpflichtigen Western-Rente um 4,39 % hinzukommt, erhöht sich der steuerpflichtige Teil der Rente um 48,29 € pro Monat. Da die Erhöhung nur für das zweite Halbjahr gilt, ergibt sich ein steuerpflichtiger Rentenanteil von 11.113,74 € pro Jahr (902 x 6 € + 950,29 x 6 €). Sie überschreiten also den Grenzsteuerfreibetrag und unterliegen der Steuerpflicht – allerdings nur teilweise über dem Grundsteuerfreibetrag. In diesem Beispiel müssen Sie 205,74 € Einkommensteuer aus Ihrer Pensionskasse abführen.
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Es ist jedoch möglich, dass Sie keine Steuern zahlen müssen. Denn die Steuerlast verringert sich, wenn Sie Ausgaben wie Spenden, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten oder Werbungskosten geltend machen können.
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Quelle: T-online.dePolskiObserwator.de
ERNEUERN 17.07.2023 19:40
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