DEs ist unwahrscheinlich, dass der Trauzeugenfall strafrechtliche Konsequenzen für Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen und Minister Robert Habeck (Grüne) haben wird. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft liegen mehrere Anzeigen gegen Graichen vor, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens lehnte sie jedoch ab.
„Gegen Außenminister Patrick Graichen liegen verschiedene Strafanzeigen vor“, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft WELT AM SONNTAG. „Allerdings ließen weder die Anzeige noch die Presseberichte den ersten Verdacht einer Straftat aufkommen. Daher wurde das Verfahren ohne Einleitung einer Untersuchung eingestellt.
Graichen gerät seit Wochen in die Kritik, weil er der Auswahlkommission für den neuen Chef der Deutschen Energie-Agentur (Dena) angehörte, die Graichens Zeugen Michael Schäfer als alleinigen Kandidaten für die damit verbundene Position vorschlug ein sechsstelliges Gehalt. .
„Nicht aufpassen“
Graichen selbst bezeichnete es später als einen „Fehler“, den er von der Kommission nicht übernommen habe, und sagte, er habe ihm „nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt“. Habeck stellte sich diese Woche erneut hinter seinen Außenminister und betonte, dass er beschlossen habe, Graichen wegen des Fehlers nicht zu entlassen. Allerdings prüft das Wirtschaftsministerium, ob formelle Schritte gegen den Staatssekretär eingeleitet werden.
Im Fall Graichen sind durchaus Verstöße gegen das Staatsverwaltungsgesetz zu beobachten. In Absatz 21 heißt es: „Liegen Gründe vor, die ein Misstrauen gegenüber der unparteiischen Aufgabenwahrnehmung rechtfertigen können, oder bestätigt der Betroffene das Vorliegen solcher Gründe, so hat jeder, der für eine Behörde in einem Verwaltungsverfahren tätig ist, das Recht dazu, den Behördenleiter oder eine von ihm beauftragte Person zu benachrichtigen und auf Anordnung nicht mitzuwirken.“
Allerdings erzählte Graichen seinem Chef Robert Habeck erst drei Wochen nach seiner Entscheidung, Schäfer als Dena-Manager zu unterstützen, dass er Zeuge davon sei. Solche Verstöße sind jedoch nicht strafbar.
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