Möchten Sie in Deutschland eine Drohne fliegen? Informieren Sie sich über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen!

Regelungen zu Drohnen (das sogenannte „Drohnengesetz“) wurden in Deutschland am 6. April 2017 im Amtsblatt bekannt gegeben und traten am darauffolgenden Tag in Kraft. Diese Verordnung umfasst weithin verstandene Regeln und Vorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen und Multikopter. Diese Regelungen zur Kennzeichnungspflicht gelten ab dem 1. Oktober 2017. Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zu Drohnen, wann und wo sie geflogen werden dürfen, und erläutern Ihnen auch die allgemeinen Regelungen, die diese Regelungen vermitteln. Neue Regeln.

Seit dem 7. April 2017 gelten in Deutschland neue Drohnenvorschriften

Vorschriften im Zusammenhang mit Drohnenversuchen, insbesondere sogenannten unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs), werden nach Objektschwerkraft gruppiert. Der Begriff „Körpergewicht“ bezeichnet das Gesamtgewicht, einschließlich Kamera, Akku oder Gimbal. Darüber hinaus gelten die neuen Regeln nur für den Einsatz von Drohnen außerhalb der zu diesem Zweck eingerichteten Pilotflughäfen. Flüge innerhalb dieser Art von Flughäfen fallen nicht unter die neuen Vorschriften.

Aufmerksamkeit! Die Haftpflichtversicherung bleibt bestehen – auch nach Einführung neuer Vorschriften und unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Diese Versicherung kann für nur 72 Euro pro Jahr abgeschlossen werden:

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Die Vorschriften für Drohnen richten sich nach ihrem Gewicht

Im Folgenden stellen wir kurz die Bedingungen für den Einsatz von Drohnen in Deutschland in Abhängigkeit von ihrem Gewicht vor:

Ausgangsgewicht höher als 250 Gramm (ab 0,25 kg): Drohnen und Multicopter dieser Gewichtsklasse (z. B. DJI Mavic, DJI Phantom 4, DJI Phantom 3, DJI Inspire 1 und DJI Inspire 2) müssen mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein – zum Beispiel Aluminiumplaketten.

Ausgangsgewicht höher als 2 kg (ab 2 kg): Piloten, die Drohnen und Multikopter dieser Gewichtsklasse (z. B. DJI Inspire 1, DJI Inspire 2) steuern, benötigen zusätzlich zu der oben genannten Plakette mit Benutzer-/Besitzerdaten auch einen „Drohnenführerschein“. Der „Führerschein“, also der Nachweis der Erfahrung im Umgang mit Drohnen, wird durch das Bestehen einer Prüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt oder alternativ einem Luftsportverband anerkannten Einrichtung erworben. Dieses Zertifikat ist 5 Jahre gültig. Für die Nutzung der Einrichtungen am Pilotflughafen ist kein Zertifikat erforderlich.

Ausgangsgewicht höher als 5 kg (ab 5 kg): Drohnen und Multikopter dieses Gewichts (z. B. DJI S900, DJI S1000 Spreading Wings, DJI Matrice M600 – je nach Schub) benötigen zusätzlich eine Flugerlaubnis (also einfach eine Starterlaubnis), die von einer bestimmten Luftfahrtbehörde erteilt wird das Bundesland.

Ausgangsgewicht höher als 25 kg (ab 25 kg): Verwendung verboten!

Zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung von Drohnen vertritt Minister Dobrindt folgende Meinung: „Drohnen haben sowohl privat als auch wirtschaftlich ein enormes Potenzial „Daher sind klare und eindeutige Regelungen für den Einsatz von Drohnen erforderlich. Um der Zukunftstechnologie, nämlich Drohnen, Chancen zu bieten und gleichzeitig die Sicherheit in der Luft zu gewährleisten, werden Regelungen für Drohnen erlassen. Abgesehen von Sicherheitsfragen nehmen wir auch zu.“ den Schutz privater Bereiche.“

Können Drohnen überall in Deutschland geflogen werden?

Nachfolgend finden Sie die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Drohnen in Deutschland:

  • Drohnen und Multicopter können nur bis zu einer Höhe von 100 Metern fliegen. Das bedeutet, dass Sie eine Drohne nur über 100 Meter fliegen dürfen, wenn Sie zuvor eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde erhalten haben.
  • Drohnen und Multicopter können nur innerhalb der Sichtlinie fliegen. Sie müssen das Objekt direkt sehen und dürfen sich nicht auf technische Hilfsmittel wie eine FPV-Brille oder einen FPV-Monitor verlassen.
  • Sogenannte FPV-Flüge mit FPV-Brillen sind zulässig, wenn das Flugobjekt (zum Beispiel FPV-Racer) nicht mehr als 0,25 kg wiegt und in einer Höhe von nicht mehr als 30 Metern fliegt. Darüber hinaus sind FPV-Flüge mit Videobrillen über 0,25 kg zulässig, wenn eine zweite Person den Piloten auf die Gefahren im Flugverkehr hinweist. Ein zweiter Fernschalter ist hier nicht nötig. Flüge müssen weiterhin in Sichtweite des Piloten oder der Begleitperson durchgeführt werden.
  • Drohnen und Multikopter müssen anderen bemannten Luftfahrzeugen unterlegen sein.
  • Für gewerbliche Nutzer wird das generelle Flugverbot außerhalb der Sichtlinie aufgehoben. Dies ist zulässig, bedarf jedoch einer entsprechenden Genehmigung. Dadurch wird der Einsatz von Drohnen für kommerzielle Zwecke einfacher und die Branche kann sich weiterentwickeln.
  • Für den Betrieb von Flugmodellen mit einem Gewicht unter 5 kg ist keine Genehmigung erforderlich (weder eine allgemeine noch eine einmalige Genehmigung) – unabhängig davon, ob die Anlage privat oder gewerblich genutzt wird.
  • Für den Flug von Modellen mit einem Gewicht von mehr als 5 kg ist immer eine Genehmigung (die sogenannte Startfreigabe) erforderlich.
  • Auch für Nachtflüge ist eine Startgenehmigung erforderlich.

Das Fliegen von Drohnen ist in Deutschland in Wohngebieten und in bestimmten Sonderzonen verboten:

  • Es ist untersagt, durch die Steuerung von Drohnen und Multicoptern Gefahren oder Schwierigkeiten zu verursachen.
  • Der Einsatz von Drohnen und Multicoptern ist in oder in der Nähe folgender Zonen verboten (Mindestabstand 100 Meter):

– Standorte von Polizeieinsätzen und Rettungsdiensten,
– Große Menschenmengen, Menschenansammlungen,
– Gebiete mit strengem Naturschutz (z. B. Naturschutzgebiete),
– Hauptstraßen, wie Autobahnen oder die wichtigsten Straßen mit starkem Verkehr,
– Ankunfts- und Abflugbereiche sowie Flughafenkontrollbereiche.

  • Drohnen und Multicopter mit einem Gewicht über 0,25 kg dürfen in Wohngebieten nicht betrieben werden
  • Drohnen und Multikopter, die optische und akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder senden, dürfen – unabhängig von ihrem Gewicht – nicht in Wohngebieten betrieben werden. Daher sind Drohnen mit Kameras in allen Wohngebieten verboten.
  • Allerdings können Besitzer bestimmter Gebiete (bestimmter Grundstücke) Drohnenflügen mit Kameras zustimmen. Daher ist das Überfliegen des eigenen Geländes selbstverständlich gestattet.

Beachten Sie außerdem, dass das deutsche Amt Ausnahmen und Sondergenehmigungen erteilen kann, sofern von dem Flugobjekt keine Gefahr ausgeht und der Flugverkehr nicht gefährdet ist.

Eckehard Beitel

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