28.07.2023 16:21
– ERNEUERN 28.07.2023 16:22
Arbeiten in Deutschland: Miniurlaub – wie viele Tage stehen Ihnen zu? Wenn wir in Deutschland von einem Minijob sprechen, meinen wir eine Situation, in der das monatliche Gehalt für die Arbeit nicht übersteigt 520 € pro Monat (entspricht 6.240 € pro Jahr) oder wenn die Zahl der geleisteten Arbeitstage im Jahr 70 nicht überschreitet. Minijobs unterliegen dem Mindestlohngesetz und haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Weiter unten im Artikel erfahren Sie, wie viele bezahlte Urlaubstage einem Mini-Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
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So wird der Minijob-Urlaub berechnet
Bei Minijobs gibt es oft keinen geregelten Arbeitszeitplan, da gearbeitet wird, beispielsweise an zwei Tagen in der Woche und an drei Tagen in der Woche. Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs wird die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr herangezogen. Darauf weist die Minijob-Zentrale in ihrem Newsletter hin. Auch die gesetzliche Mindesturlaubsdauer lässt sich mit einer einfachen Formel ermitteln. Lesen Sie auch: Das ist das bundesweite Minimum in Deutschland im jahr 2024 (netto)
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Zur Berechnung des Mindesturlaubs, müssen Sie zunächst ermitteln, wie viele Tage pro Woche reguläre Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. Wenn ein Unternehmen normalerweise fünf Tage pro Woche arbeitet, wird von 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind das 312 Arbeitstage im Jahr. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche und 20 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Die Mindesturlaubsdauer für Arbeitnehmer mit Miniarbeitsverträgen lässt sich berechnen, indem man die gesetzlich vorgeschriebene Urlaubstagezahl mit der Zahl der Arbeitstage multipliziert, die ein einzelner Arbeitnehmer im Jahr leistet: 260 oder 312.
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Beträgt das Ergebnis einen Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag, wird die Zahl der Ihnen zustehenden Urlaubstage aufgerundet.
Minijobs verlassen – Beispiele
Wenn Sie beispielsweise einen Minijob haben und 90 Tage im Jahr für ein Unternehmen arbeiten, in dem Vollzeitbeschäftigte fünf Tage die Woche arbeiten, haben Sie gesetzlich Anspruch auf sieben bezahlte Urlaubstage pro Jahr: 20 freie Tage x 90 gearbeitete Tage: 260 = 6, 92 Tage. Dabei ist zu bedenken, dass Vollzeitbeschäftigte desselben Arbeitgebers zwar Anspruch auf mehr Urlaub als gesetzlich oder kollektivvertraglich vorgeschrieben haben, Miniangestellte aber auch Anspruch auf längeren bezahlten Urlaub haben. Anschließend können die Berechnungen angepasst werden.
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Dieser Artikel wurde erstmals am 11. Mai 2023 veröffentlicht. Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2023 R.
Quelle: Minijob-CenterPolskiObserwator.de
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