In Gesprächen zwischen Deutschland und Europäische Kommission Bei der Einführung der Pkw-Maut in Deutschland seien große Fortschritte erzielt worden, berichteten Medien am Donnerstag. Ministerium für Kommunikation eigen Ich hoffe auf einen Deal im November.
Ein von der dpa zitierter Sprecher der Europäischen Kommission bestätigte am Abend deutsche Medienberichte, beide Seiten hätten „bemerkenswerte Fortschritte“ gemacht. Die deutsche Boulevardzeitung „Bild“ berichtete als erste über den „unerwarteten Rücktritt Brüssels seiner Opposition (des Opfers)“. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ZDF sagte, es habe einen „Durchbruch“ in den Gesprächen gegeben.
Die Europäische Kommission kündigte im September an, dass sie Deutschland vor EU-Gerichten wegen Verstoßes gegen EU-Recht bei der Erhebung von Mautgebühren für Pkw verklagen werde. Nach Ansicht der Europäischen Kommission sind die deutschen Regelungen diskriminierend. Der erzielte Kompromiss sah Änderungen in den deutschen Vorschriften vor.
Im Jahr 2015 hat Deutschland ein Gesetz verabschiedet, das Mautgebühren für alle Fahrer von Personenkraftwagen und Campingfahrzeugen einführt, die die deutschen Bundesstraßen und Bundesstraßen benutzen. Fahrer von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen erhalten den vollen Kostenersatz durch eine Senkung der Kfz-Steuer. Nachdem die Europäische Kommission das Verfahren eingeleitet hatte, setzte Deutschland jedoch Vorschriften außer Kraft, nach denen Autofahrer für die Nutzung lokaler Straßen jährlich 130 Euro zahlen müssen. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden Verkehrsteilnehmer in Deutschland faktisch von der Mautpflicht befreit.
Die Kommission stellte außerdem fest, dass die Preise für Kurzzeitvignetten (für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr), die normalerweise am häufigsten von ausländischen Fahrern gekauft werden, sehr hoch angesetzt sind. Skizzen zwischen 10 Tagen und zwei Monaten kosten bis zu 30 Euro.
Laut deutschen Medien beinhaltet der Kompromiss geringere Kosten für Kurzzeitvignetten und Touristen. Fahrer von in Deutschland zugelassenen Autos erhalten keine volle Entschädigung. Die von deutschen Autofahrern gezahlte Kfz-Steuer richtet sich nach den Abgasemissionen.
Laut „Bild“ wird die Europäische Kommission die Beschwerde zurückziehen.
Gespräche zwischen Brüssel und Berlin Der Fall läuft seit mehr als zwei Jahren. Im April übermittelte die Kommission eine sogenannte begründete Stellungnahme und gab den dortigen Behörden eine letzte Chance, die Zweifel der EU-Beamten auszuräumen.
Die Antwort aus Berlin stellte die Kommission nicht zufrieden und beschloss, den Fall vor Gericht zu bringen. Die erste Stufe des Verfahrens wegen Verstößen gegen EU-Recht durch Deutschland wurde im Juni 2015 eingeleitet.
Die Kommission ist nicht gegen die Maut selbst, die in vielen EU-Ländern gilt und es ermöglicht, zusätzliche Mittel für die Instandhaltung der Straßeninfrastruktur zu erhalten. Entscheidungen über Geldwäsche fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Allerdings muss in diesem Fall die Belastung sowohl für Staatsangehörige anderer Staaten als auch für Einwohner eines Landes gleich sein.
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