Nach Angaben des Nationalen Gesundheitsfonds gewährleistet die Europäische Krankenversicherungskarte die medizinische Grundversorgung in EU-Ländern sowie in EFTA-Ländern wie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Was das Vereinigte Königreich und Nordirland betrifft, können Menschen mit EKVK auch nach dem Brexit weiterhin die aktuellen Regelungen zur Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen, während sie vorübergehend im Vereinigten Königreich leben. Ihnen werden Leistungen im Falle einer plötzlichen Erkrankung, eines Unfalls, einer Verschlimmerung chronischer Krankheitssymptome usw. gewährt.
EHIC ist nur in staatlichen medizinischen Einrichtungen tätig. Mit der EKVK haben Sie während Ihres Aufenthalts in einem EU-/EFTA-Mitgliedstaat Anspruch auf alle Leistungen, die ein Arzt aus medizinischer Sicht für erforderlich hält. Durch die Inanspruchnahme der EHIC können Sie alle Vorteile nutzen – sofern Ihr Arzt dies für erforderlich hält. Welche Leistungen im Ausland vom Nationalen Gesundheitsfonds finanziert werden, hängt von den Kriterien für die Gewährung von Leistungen in einem bestimmten Land ab. Für einige Dienste, die in Polen kostenlos sind, müssen Sie im Ausland bezahlen.
In Italien beispielsweise haben polnische Patienten mit EHIC in einer Zeit der Gesundheitsbedrohung Anspruch auf die gleichen Leistungen im italienischen öffentlichen Gesundheitswesen wie italienische Staatsbürger. Und auf Augenhöhe mit ihnen.
Allerdings müssen Sie für einige Leistungen in Italien bezahlen, während sie in Polen kostenlos sind. Sie wurden dann vom Nationalen Gesundheitsfonds nicht zurückgegeben. Beispiele für bezahlte Leistungen in Italien sind beispielsweise Besuche bei Hausärzten (bis zu 36,15 EUR pro Besuch), Besuche bei Fachärzten (Der Patient zahlt einen Teil des Besuchs), Zahnbehandlung (vollständiger Besuch). Arzneimittel können pauschal, kostenlos, zur Hälfte oder zur Gänze übernommen werden. Vollpreismedikamente haben einen „Ticketschein“ auf der Rechnung. Der Pauschalbetrag kann vom Nationalen Gesundheitsfonds auf Antrag des Patienten zurückgezahlt werden. Kostenlose Krankenhausbehandlung. Sie müssen einen Teil der Kosten für den Transport zum Krankenhaus in Italien bezahlen.
Auch in Deutschland muss man für einige Dienste bezahlen, obwohl sie in Polen kostenlos sind. Zu den bezahlten Leistungen in Deutschland gehört ein Krankenhausaufenthalt – ca. 10 Euro pro Tag. Beträgt die Gesamtaufenthaltsdauer im Krankenhaus in einem Jahr mehr als 28 Tage, entfällt die Zahlung weiterer Tagessätze. Patienten zahlen für nicht standardmäßige Krankenhausleistungen aus eigener Tasche (z. B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung). Die Zahlung für verschreibungspflichtige Medikamente und Binden beträgt 10 %. Preis, jedoch nicht weniger als 5 Euro und nicht mehr als 10 Euro. Die Vergütung für Arzneimittel beträgt 10 %. Preis und 10 Euro zum Aufschreiben des Arzneimittels. Rezeptfreie Medikamente wie Schmerzmittel oder Hustensäfte gehen vollständig zu Lasten des Patienten. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schwangere haben freien Eintritt.
Für den Transport zum Krankenhaus in Deutschland fällt eine zusätzliche Gebühr an um 10 %, jedoch nicht weniger als 5 EUR und nicht mehr als 10 EUR. In lebensbedrohlichen Situationen oder wenn der Arzt der Ansicht ist, dass die Gesundheit des Patienten dies erfordert, ist der Transport kostenlos.
In Spanien ist die Behandlung in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen oder Krankenhäusern kostenlos. Auch der Transport innerhalb des Landes ist kostenlos – sofern erforderlich und von einem Arzt empfohlen. Für die Zahnbehandlung ist der volle Betrag zu bezahlen. Auch Medikamente werden bezahlt. Bei einem Ersatz trägt der Patient ab 40 Prozent. bis zu 60 Prozent ihrer Sätze, Rentner ab 10 Prozent. bis zu 60 Prozent ihres Preises.
Viele Dienstleistungen sind in Malta kostenlos – Dienstleistungen in Gesundheitszentren und Krankenhäusern, Krankenhausaufenthalte an öffentlichen Orten, Transport zu öffentlichen Krankenhäusern oder Gesundheitszentren in Malta, zahnärztliche Notfallversorgung. Der Zugang zu kostenloser zahnärztlicher Versorgung (außer in Notfällen) ist begrenzt. Sie erfolgt in der Regel privat gegen Bezahlung durch den Patienten. Der Patient trägt die gesamten Kosten für Medikamente und Prothesen, mit Ausnahme der verordneten Medikamente während der ersten drei Tage der Krankenhausbehandlung, die kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Kinder bis 16 Jahre sind in Norwegen von den Gebühren für Dienstleistungen und Medikamente befreit, mit Ausnahme von medizinischem Material, das während der Behandlung verwendet wird. Bezahlte Leistungen in Norwegen gelten z.B. Besuche bei Allgemeinärzten (152 NOK – 1 NOK ca. 0,38 PLN), fachärztliche Beratung (320 NOK mit Überweisung, 490 NOK ohne Überweisung), Zahnbehandlung (100 % bezahlt). Die stationäre Behandlung im Krankenhaus ist kostenlos. Der Transport mit einem Rettungswagen ist kostenlos, andernfalls wird eine Pauschalgebühr von 133 NOK pro Fahrt erhoben.
Der Nationale Gesundheitsfonds betont, dass die Leistungen einer EHIC-Karte in der Regel nicht die Kosten für Rettungseinsätze in EU-/EFTA-Ländern decken. Wenn also beispielsweise jemand eine Sportart ausübt, bei der ein Verletzungsrisiko besteht, sollte er sich vor der Abreise in ein bestimmtes Land über die Vorschriften informieren. Helfen Sie mit der EHIC-Karte und denken Sie über eine zusätzliche Gewerbeversicherung nach.
Die EHIC deckt in der Regel nicht die Kosten für die Rückkehr in das Land aufgrund einer plötzlichen Erkrankung ab (die einzige Ausnahme kann aus wirtschaftlichen Gründen bestehen, wenn die Kosten für die weitere Behandlung auf der EHIC-Karte im Wohnsitzland höher sind als die Transportkosten). Die Ausstellung der EHIC-Karte ist kostenlos.
EKG – Anna Hetman
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