Lidl hatte Pech. Tschechische Killer konnten nicht importiert werden, bestätigte das Gericht

Importware sollte sich nicht hinter Marketingangeboten echter tschechischer Metzger verstecken. Das Oberste Verwaltungsgericht (NSS) bestätigte die Geldbuße von 300.000 Kronen, die die staatliche Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion gegen die Lidl-Kette wegen irreführender Kunden verhängt hatte. Anders zu sehen würde eine Resignation zum Wesen des Verbraucherschutzes bedeuten, entschied die NSS.

Inspektoren entdeckten, dass Lidl 2012 in Ostrov in Westböhmen in Deutschland hergestelltes Killergeschirr verkaufte. Auf Etiketten und Regaletiketten bewirbt er das Produkt jedoch als echten tschechischen Killer, was Verbraucher laut NSS bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können.

„Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die dominierende Informationsquelle aus Sicht der Verbraucher gerade die Etiketten und Regaletiketten mit der Aufschrift ‚Echt tschechische Metzger‘ sind, die aufgrund des Fehlens einer ausdrücklichen Angabe der Herkunftsort des kontrollierten Lebensmittels, führt zur Täuschung und Irreführung der Verbraucher“, heißt es in der NSS-Bewertung.

Marketing-Event

In der Vergangenheit argumentierte Lidl, dass der Durchschnittsverbraucher das Label als thematische Marketingkampagne mit typischen Schlachthofprodukten verstehe und nicht erwarte, dass tatsächlich alles in Tschechien hergestellt werde.

Er vergleicht es mit Veranstaltungen wie der American Week oder Everything for Your True Romantic Italian Night, bei denen auch nicht alle angebotenen Speisen – wie die Hamburger – direkt aus den USA bzw. Italien stammen. Dieses Argument hat Lidl jedoch weder dem Bezirksgericht in Pilsen noch der NSS vorgetragen.

Reinhilde Otto

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