Ab dem 1. November dieses Jahres kann die Öffentlichkeit durch Meldung an die Matrix relevante Änderungen vornehmen. Die bisherige Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes und mehrerer Gutachten zu diesem Zweck entfällt, schrieb Focus.
Das neue Gesetz sieht jedoch vor, dass Personen über 14 Jahren ihren Namen und ihr Geschlecht nur aufgrund ihrer eigenen Entscheidung in die Matrix eintragen dürfen. Die betroffene Person muss die Registeränderungen drei Monate im Voraus, ggf. einmal im Jahr, melden. Dadurch soll eine übereilte Entscheidungsfindung verhindert werden. Die Gesamtzahl der Änderungen ist gesetzlich nicht begrenzt, erklärt die Website bundestag.de.
Für Kinder unter 14 Jahren reichen deren gesetzliche Vertreter, also in den meisten Fällen die Eltern, eine Änderungserklärung beim Standesamt ein. Sind die Eltern dagegen, besteht das Kind aber auf einer Änderung, entscheidet das Familiengericht.
Bisher müssen sich Menschen, die in Deutschland ihr Geschlecht ändern wollen, zwei psychologischen Untersuchungen unterziehen, die etwa zweitausend Euro kosten. Darin beantworten sie sehr intime Fragen (darunter zum Beispiel Masturbationsverhalten, Sexualpraktiken und Ähnliches). Nach der aktuellen Gesetzgebung ist in Deutschland für eine legale Geschlechtsumwandlung kein chirurgischer Eingriff mehr erforderlich, wie dies beispielsweise in der Tschechischen Republik der Fall ist.
Spanische Soldaten änderten offiziell ihr Geschlecht, um den Frauen Vorteile zu verschaffen
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