In der Debatte vor der Abstimmung überzeugte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Gesetzgeber bis zum letzten Moment von der Notwendigkeit, den Konsum und Anbau von Cannabis teilweise zu legalisieren.
„Wir verfolgen zwei Ziele. Der erste ist der Kampf gegen den Schwarzmarkt. „Das zweite Ziel ist, Kinder und Jugendliche besser zu schützen“, sagte Lauterbach. Nach Ansicht des Finanzministers ist es unmöglich, die aktuellen Bedingungen fortzusetzen. „Wenn wir uns die jüngere Generation und die Kinder ansehen, ist die Zahl der Verbraucher in dieser gefährdeten Altersgruppe zwischen 2011 und 2021, also in zehn Jahren, um fünfzig Prozent gestiegen.“ Im Alter zwischen 18 und 25 Jahren steigt die Zahl in zehn Jahren um 100 Prozent“, sagte der Minister.
Die Bundesregierung hat einer begrenzten Legalisierung von Marihuana zugestimmt
Europa
Kinder und Jugendliche können dank des Schwarzmarkts problemlos an Marihuana gelangen, die auf diesem Weg angebotenen Produkte seien jedoch hochgradig kontaminiert, so der Minister. „Sie enthalten toxische Konzentrationen“, sagte Lauterbach.
„Wir können den Kopf in den Sand stecken und in der Kneipe streiten, aber nichts davon wird ein einziges Problem lösen“, sagte der Minister, der argumentierte, dass eine Teillegalisierung der einzig richtige Weg sei. „Damit wird eine Alternative zum Schwarzmarkt geschaffen. Darüber hinaus werden wir uns auf die Aufklärung über die Auswirkungen von Marihuana auf das Gehirn von Kindern konzentrieren. „Wir werden auch die Sanktionen für diejenigen verschärfen, die es auf organisierte Weise an Kinder und Jugendliche verkaufen“, sagte er.
Lauterbach betonte, er verstehe, dass dies keine leichte Entscheidung gewesen sei. „Aber selbst Suchtexperten sagen, dass wir diesen Weg gehen müssen. Wir müssen Tabus und Strafen beseitigen“, fügte er hinzu.
Der Abstimmung ging eine mehrmonatige Debatte voraus, in der sich die konservative Opposition CDU/CSU deutlich gegen Lauterbachs Vorschlag aussprach. Ebenfalls am Freitag versuchten die Konservativen, andere Gesetzgeber von der Sinnlosigkeit und Gefahr des Schritts zu überzeugen. Die Opposition führte unter anderem an, dass die Menge an Marihuana, die an öffentlichen Orten erlaubt sei, zu groß sei, da 25 Gramm für 75 Joints ausreichten und es daher schwierig sei, zwischen Händlern und Verbrauchern zu unterscheiden.
Am Ende stimmten 407 Abgeordnete dem Regierungsvorschlag zu, 226 stimmten dagegen, vier Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Es wird ein Züchterverein gegründet
Der vom Bundestag angenommene Vorschlag bedeutet nicht die vollständige Legalisierung von Marihuana, daher wird am häufigsten über eine Teillegalisierung oder sogenannte Entkriminalisierung diskutiert. Der Besitz und Anbau von Marihuana bleibt weiterhin reguliert.
Kultivierungsvereine, die maximal 500 Mitglieder haben und sich nicht in einem Umkreis von hundert Metern um Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen befinden dürfen, werden ab dem 1. Juli ihren Betrieb aufnehmen. Sie dienen als Lieferstellen für ihre Mitglieder, die bis zu 50 Gramm pro Monat verdienen können. Die maximale tägliche Aufnahme ist auf 25 Gramm begrenzt. Erwachsene können diese Menge ungestraft in der Öffentlichkeit besitzen, privat können sie jedoch bis zu 50 Gramm besitzen.
In Deutschland wie auch in der Tschechischen Republik ist die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke mittlerweile legal. Ärzte können es beispielsweise Patienten mit chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose, Krebs oder AIDS verschreiben.
Der Konsum von Marihuana ist weltweit legal
- International wurde der Handel mit Hanf und Haschisch erstmals durch die 1925 überarbeitete Internationale Opiumkonvention (in Kraft seit 1928) eingeschränkt. Diese Verschärfung wurde durch das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 (in Kraft seit 1975) verursacht.
- 1976 legalisierten die Niederlande den Besitz kleiner Mengen Marihuana und ermöglichten damit die Geburt des berühmten Coffeeshops – eines Cafés, in dem man legal kleine Mengen der milden Droge kaufen konnte. Allerdings sind der Großhandelsverkauf und der Anbau von Marihuana im Land immer noch illegal. Ende letzten Jahres startete in den Niederlanden ein Pilotprojekt zur Legalisierung des Konsums und der Produktion von Cannabis. Die Herstellung und der Verkauf dieses Stoffes sind bisher in zwei Städten im Süden des Landes erlaubt.
- Der Freizeitkonsum von Cannabis ist in acht Ländern weltweit legal – Uruguay, Kanada, Südafrika, Mexiko, Thailand, Malta, Luxemburg und Georgien. Deutschland wird ab dem 1. April das neunte Land sein.
- Kommerzielle Verkäufe für Freizeitzwecke sind in Kanada, Thailand und Uruguay legal.
- In den Vereinigten Staaten ist Marihuana auf Bundesebene illegal. Der Freizeitkonsum von Marihuana ist bisher in 24 Bundesstaaten, zwei Territorien und im Bundesdistrikt Washington legal. In Australien ist der Freizeitkonsum von Cannabis auf Bundesebene ebenfalls illegal, im australischen Hauptstadtterritorium jedoch erlaubt.
Der Richter zeigte einen außergewöhnlichen Geruchssinn, er fand Marihuana in den Socken des Verurteilten
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