Sollen Smartphones alles ersetzen? Um sie alle zu sammeln? Nach Treuekarten und Bankkarten handelt es sich um ein Ausweisdokument, das entmaterialisiert in der mobilen Version (eID) erworben werden kann. Das Thema wird seit mehreren Jahren untersucht und Samsung hat diese Woche eine Vereinbarung mit der deutschen Regierung bekannt gegeben, die es ermöglichen wird, die Kompatibilität des Galaxy S20 mit in Deutschland verteilten Staatsbürgerschaftsdokumenten anzubieten. Daher können Benutzer, die dies wünschen, ihre kompatiblen Dokumente scannen, um sie auf ihren Mobilgeräten zu speichern. Anschließend können sie beispielsweise ein Online-Bankkonto eröffnen.
Laut der von Samsung beschriebenen Methode ist es nicht komplizierter als NFC-Zahlungen. Dieser winzige Chip, der in den meisten Bankkarten und einigen Telefonen zu finden ist, ermöglicht bereits kontaktloses Bezahlen an vielen elektronischen Zahlungsterminals (TPE). Die mit NFC ausgestattete neue Generation deutscher Personalausweise kann daher mit Smartphones und speziellen Anwendungen verknüpft werden und ermöglicht so den Erhalt einer mobilen Version nach behördlicher Validierung. Diese Technologie kann auch auf andere Dokumente angewendet werden, beispielsweise auf einen Führerschein oder eine Krankenversicherungskarte.
Für die Sicherheitskomponente hat das südkoreanische Unternehmen die Integration eines Elements namens eSE geschaffen, das das eID-System aktiviert. Dieses Element bildet einen separaten und physisch verschlüsselten Bereich im Telefon und ermöglicht so dies „Stromversorgungsstatus und elektromagnetische Strahlung des Telefons ausblenden“. Es wird verdienen „Unclonable Lock zum Schutz vor Angriffen“.
Dieses Feature wird in den kommenden Monaten in Deutschland ausgerollt. „Da eSE die Anforderungen von eIDAS, den EU-Verordnungen zur elektronischen Identifizierung und Vertrauensdiensten für elektronische Transaktionen erfüllt, wird dies anderen EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, in Zukunft sichere und eIDAS-konforme eID-Lösungen einzuführen.“hieß es in der Erklärung.
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