In Deutschland könnten Geschlechtsverstöße bald illegal werden

In den letzten Tagen behaupteten viele Social-Media-Nutzer und mehrere Websites, dass die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet habe, das die Straftat der Namensnennung und Falschbenennung mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro ahndet.

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**Werden Geschlechtsverstöße in Deutschland bald illegal?**In den letzten Tagen haben viele Social-Media-Nutzer und mehrere Websites behauptet, die deutsche Regierung habe ein Gesetz verabschiedet tote Namensgebung (die Handlung, bei der eine Transgender-Person mit ihrem Namen und Geschlecht bezeichnet wird, bevor es zu einer Änderung der sexuellen Identität kommt) und Falsch Die Straftat wird mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet.

Eine falsche Geschlechtsbezeichnung liegt vor, wenn Sie absichtlich die falsche Geschlechtssprache verwenden, beispielsweise Pronomen, wenn Sie sich auf eine andere Person beziehen. Dies geschieht, wenn eine Transgender-Person absichtlich oder unabsichtlich mit Begriffen bezeichnet wird, die sich auf das biologische Geschlecht und nicht auf die Geschlechtsidentität beziehen, mit der sich die Person identifiziert.

Wir haben uns die Rechnung genauer angesehen und Folgendes herausgefunden:

Das Ziel dieses Vorschlags besteht darin, legale Geschlechtsumwandlungen für transsexuelle, intersexuelle und nicht-binäre Menschen zu erleichtern. Nach den geltenden Vorschriften müssen sich Menschen zwei psychologischen Untersuchungen unterziehen, um ihr Geschlecht legal ändern zu können. Menschen, die diesen Prozess durchlaufen haben, beschweren sich darüber, dass er lange dauert, teuer und peinlich ist.

Der Vorschlag sieht eine Höchststrafe von bis zu 10.000 Euro vor, nicht jedoch für die anonyme Nennung oder falsche Angabe des Geschlechts einer Person. Es wird tatsächlich verwendet, um in böswilliger Absicht vertrauliche Informationen preiszugeben, beispielsweise um das zuvor zugewiesene Geschlecht einer Person gegen ihren Willen preiszugeben.

Laut der Website des Bundesfamilienministeriums darf das Geschlecht einer Person, die ihre Identität geändert hat, nicht ohne deren Zustimmung preisgegeben oder erforscht werden. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere wenn es um die Strafverfolgung geht

„Es gibt keine generellen Verbote bzgl.“Falsch“ oder „tote Namensgebung„im Gesetzentwurf“, heißt es auf der Website der Regierung. Das Ministerium betonte außerdem, dass „nur vorsätzliches Verhalten berücksichtigt wird, da Fahrlässigkeit nicht sanktioniert wird“.

Allerdings ist Mobbing gegenüber einer Trans-Person bereits strafbar, da es als Belästigung gilt. Vorgeschlagenes „Selbstbestimmungsgesetz“ – das Flaggschiff der Regierungskoalition Der sozialdemokratische Kanzler Olaf Scholz – muss noch dem Parlament des Landes zur Genehmigung vorgelegt werden.

Wenn es grünes Licht gibt, würde das Gesetz es Deutschland ermöglichen, sich der Liste mehrerer Länder in Europa anzuschließen, die sich das Rechtsprinzip der Selbstbestimmung zu eigen gemacht haben, darunter Belgien, Spanien, Irland, Luxemburg und Dänemark.

Adelmar Fabian

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