Berlin – Internet-Suchmaschinen und Aggregatoren müssen für die Veröffentlichung ihrer Nachrichten künftig Gebühren an deutsche Verlage zahlen. Dem trägt der Gesetzentwurf der Bundesregierung Rechnung, den das Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch als Beitrag zum besseren Schutz des Online-Journalismus verabschiedet hat. Dieser Standard hat jedoch nicht nur bei der Nummer eins in diesem Bereich, Google, für viel Kritik gesorgt. Einige Kritiker argumentieren, dass dies den Internetgiganten überhaupt nicht berühren sollte und dass es stattdessen Verlagen schaden könnte, die sonst davon profitieren würden.
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Die Regierung will ihnen mit einem neuen Gesetz ein Werkzeug an die Hand geben, mit dem sie Lizenzgebühren von Suchmaschinenbetreibern und Nachrichtenaggregatoren verlangen können, um neben Links zu Artikeln auch Beispielartikel anzuzeigen.
„Auf diese Weise werden Verlage gerecht an den Gewinnen beteiligt, die Suchmaschinenbetreiber und ähnliche Dienstleister durch die Nutzung von Verlagswerken erwirtschaften“, bestätigte Justizministerin Sabine Leutheusserová-Schnarrenberger den Vorschlag.
Diese Kosten sollen sich in erster Linie auf die Veröffentlichung des Textes beziehen. Für die bloße Bereitstellung eines Links, der den Nutzer auf eine Medienwebsite mit der Originalbotschaft weiterleitet, fallen keine Gebühren an, ebenso wenig wie die Nutzung des Inhalts in Auszügen. Die neuen Regeln, die noch vom Gesetzgeber genehmigt werden müssen, gelten nicht für Blogger, Unternehmen, Gewerkschaften, Anwaltskanzleien oder private Nutzer globaler Netzwerke.
„Das ist ein wichtiges Signal für den Schutz des geistigen Eigentums im Internet“, betonte Kulturminister Bernd Neumann den Gesetzentwurf. Er wurde auch von deutschen Verlagen begrüßt, die eine solche Maßnahme schon lange fordern.
Schwarzer Tag
Google hingegen sprach von einem „dunklen Tag für das Internet in Deutschland“. „Die Suche und Entdeckung in deutschen Netzwerken wird erheblich beeinträchtigt. Diese Störung im Internet ist weltweit beispiellos“, kritisierte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Norm. Der deutsche IT-Branchenverband Bitkom sieht darin ein negatives Signal für Unternehmer und Investoren der Branche und befürchtet eine Abwanderung aus Deutschland.
„Wir sind der festen Überzeugung, dass diese neuen gesetzlichen Regelungen keine Auswirkungen auf die Verlage haben und nur zur Rechtsunsicherheit beitragen. „Es ist unnötig, strukturell fehlerhaft und bringt keine größere Pressefreiheit“, kritisierte auch der Verband Deutscher Digitalgesellschaften. Kritik an dem Vorschlag gab es auch von den oppositionellen Sozialdemokraten und Grünen oder von der Piratenpartei. .
Laut Kommentatoren weist „Lex Google“, wie die deutschen Medien es umgehend nannten, mehrere Schwachstellen auf. Obwohl das Hauptziel der stärkste Anbieter unter den Internet-Suchmaschinen ist, trifft der Wortlaut des Vorschlags möglicherweise nicht auf ihn zu. Ihm zufolge nur diejenigen, deren „Geschäftsmodell maßgeblich auf die Veröffentlichung von Inhalten ausgerichtet ist“. Im Fall von Google betrifft dies jedoch nur einen kleinen Teil seiner Seiten, insbesondere den Google News-Aggregator.
„Die Frage, ob Google davon betroffen ist, ist eine natürliche Frage“, betonte der Sprecher. Er verwies auf Untersuchungen des Beratungsunternehmens TRG, auf das sich auch die Regierung beruft, wonach nur acht Prozent der Suchergebnisse auf Google lägen. Inhaltlich gehört Google Pages zu den deutschen Verlagen.
Darüber hinaus könnten Suchmaschinenbetreiber und Aggregatoren laut Kommentatoren die Verwendung von Verlagstexten einstellen. Dadurch wird die Reichweite ihrer Botschaft verringert und der Verkehr auf ihrer Website verringert, was einer der Schlüsselfaktoren beim Anbieten von Internetwerbung ist.
Laut der Wochenzeitung „Die Zeit“ geht es in dem ganzen Fall neben Geld auch um eine Machtdemonstration deutscher Verleger, angeführt vom einflussreichen Unternehmen Axel Springer. „Es geht auch darum, dem Giganten Google zu zeigen, dass er nicht tun kann, was er will. Vor allem die Tatsache, dass er nicht selbst Gesetze machen kann“, sagte Die Zeit.
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