Ärztliche und zahnärztliche Rezepte aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (einschließlich Polen), sowie aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz können von deutschen Apotheken eingelöst werden. Allerdings muss das Arzneimittel den Anforderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechen.
Einlösen eines polnischen Rezepts in einer deutschen Apotheke
Von Ärzten in Polen ausgestellte Rezepte gelten in allen EU-Ländern. Allerdings kann es sein, dass ein in einem Land verschriebenes Medikament in einem anderen Land nicht erhältlich ist oder einen anderen Namen hat. Sie können von Ihrem Arzt ein sogenanntes grenzüberschreitendes Rezept ausstellen lassen, auf dessen Grundlage das Arzneimittel in einem anderen EU-Land gekauft wird.
Bitte bedenken Sie außerdem, dass einige Arzneimittel in anderen Ländern, auch innerhalb der EU, möglicherweise nicht zum Verkauf zugelassen oder nicht erhältlich sind. Zudem muss für Deutschland das Rezept in Papierform vorliegen, da polnische elektronische Rezepte in unseren westlichen Nachbarn nicht akzeptiert werden (vorweg auf Fragen: Wie das in anderen EU-Ländern ist, haben wir nicht geprüft).
Welches Format müssen polnische Rezepte verwenden, damit sie in Deutschland abgefüllt werden können?
Für grenzüberschreitende Verschreibungen gibt es keine spezielle Vorlage oder ein bestimmtes Format. In den meisten Fällen sollten Rezepte, die Sie in Ihrem Wohnsitzland verwenden, bereits ausreichende Informationen enthalten, um in einem anderen EU-Land, beispielsweise Deutschland, eingelöst zu werden. Die Informationen, die im Rezept enthalten sein müssen, sind:
- Patientendaten: vollständiger Vor- und Nachname, Geburtsdatum
- Ausstellungsdatum des Rezepts
- Angaben zum Arzt, der das Rezept ausgestellt hat: vollständiger Vor- und Nachname, berufliche Qualifikation, Daten zur direkten Kontaktaufnahme, Adresse (inkl. Land) und Unterschrift (handschriftlich oder digital)
- angegebener Produktname: gebräuchlicher Name (kein Handelsname, der je nach Land unterschiedlich sein kann), Form (Tablette, Lösung usw.),
- Menge, Dosis (Stärke) und Art der Dosierung
Polnische Rezepte in deutschen Apotheken – 100 % bezahlt
Wenn wir uns entscheiden, ein polnisches Rezept in Deutschland auszufüllen, müssen wir bedenken, dass wir den vollen Betrag für das Rezept bezahlen. Darüber hinaus können Rezepte für Betäubungsmittel oder Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid nur gegen Vorlage des deutschen BtM-Rezeptformulars und für T-Stoffe nur gegen Vorlage des deutschen T-Rezeptformulars ausgestellt werden.
Bestehen Zweifel an der Echtheit eines polnischen Rezepts oder Unklarheiten, können deutsche Apotheken die Abgabe des Arzneimittels verweigern und den Patienten gegebenenfalls an einen niedergelassenen Arzt überweisen.
Quelle: Arzneimittelverschreibungsverordnung § 2 Absatz 1a, europa.eu
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