Experte: DSGVO entfernt rund 30 Prozent der Nutzerdaten aus E-Shops

Erneuern: 23.05.2023 15:25
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Prag – Durch die Einführung der DSGVO-Datenschutzregeln verlieren Internethändler und andere Internetunternehmen rund 30 Prozent der Nutzerdaten. Der Rückgang war auf obligatorische Einwilligungsanfragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zurückzuführen. Matěj Kapošváry, CEO des Online-Shop-Herstellers Shopsys, sagte gegenüber ČTK. Fünf Jahre sind seit der Einführung der DSGVO vergangen.

Seiner Meinung nach erschwert der Datenverlust den Händlern die gezielte Kundenansprache, verschlechtert aber auch die Planungslage für den Einkauf von Lagerbeständen. Die DSGVO sei ein Grund dafür, dass Vermarkter beginnen, Kundenbindungsprogrammen mehr Aufmerksamkeit zu schenken, sagt er.

„Treueprogramme vereinfachen die Einholung von Genehmigungen, die Datenerfassung und Marketingkommunikation, da sie diese in einem Schritt kombinieren – der Registrierung in einem Treueprogramm im Austausch für andere Mitgliedervorteile“, sagt Kapošváry.

Seiner Meinung nach war es nicht nur die DSGVO, die das Remarketing (gezielte Werbung) erschwerte, sondern auch die Entscheidung von Apple und später von Google, die Unterstützung von Drittanbieter-Cookies einzustellen. Unternehmen wie Facebook fehlten riesige Mengen an Informationen darüber, wofür sich ihre Nutzer interessierten und auf welche Kampagnen sie abzielten, sagte der Experte.

Andererseits kann die DSGVO im Bereich des Gebrauchtwagenmarktes die Möglichkeit verschlechtern, Informationen über die Historie von Fahrzeugen zu erhalten, insbesondere wenn diese aus anderen Ländern, beispielsweise aus Deutschland, importiert werden. Deutschland betrachtet den VIN-Code eines Autos als private Daten und erlaubt der Öffentlichkeit nicht, auf dieser Grundlage Informationen über die Herkunft, den Zustand oder die Reparatur eines Autos zu erhalten.

Seit 2016 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Dies stellt ein höheres Verbraucherschutzniveau mit EU-weiter Gültigkeit dar.

DSGVO Internetmarktrecht

Reinhilde Otto

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