Dringender Arztbesuch. So kommen Sie viel schneller ans Ziel!

Nachrichten aus Deutschland – Ein dringender Arztbesuch. Einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen, ist für Pflichtkrankenversicherte nicht einfach. Die Wartezeiten betragen oft mehrere Monate. Es wurde jedoch ein besonderer Dienst eingerichtet, um dies zu ändern.
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Wenn es um die Terminvereinbarung beim Facharzt geht, müssen gesetzlich versicherte Patienten oft lange warten. Während privatversicherte Patienten in der Regel relativ schnell einen Termin beim Facharzt bekommen, müssen gesetzlich Versicherte oft mehrere Monate warten. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie die Wartezeiten deutlich verkürzen können.

Die Wartezeit beträgt oft mehrere Monate

Privatversicherte müssen nicht lange auf einen Termin in der Arztpraxis warten. Schließlich können Ärzte mit solchen Besuchen meist mehr als das Doppelte verdienen. Mit diesem Einkommen werden dann Personen finanziert, die in der obligatorischen Krankenversicherung versichert sind. Darüber hinaus stehen auch Sprechstunden für Selbstzahler zur Verfügung.

Im Vergleich zur obligatorischen Krankenversicherung gibt es keine budgetierten Leistungen. Pflichtversicherte können weiterhin innerhalb einer angemessenen Frist einen Termin bei einem Hausarzt vereinbaren, allerdings ist die Zahl der Fachärzte deutlich geringer und somit auch weniger Termine verfügbar. Dermatologen, Gastroenterologen und Kardiologen warten oft mit Besuchsterminen bei Pflichtversicherten, bis innerhalb weniger Monate ein Termin vereinbart wird. Vor allem, wenn es kein Notfall ist.

Die Universität Hamburg erhebt Statistiken: Pflichtversicherte warteten neun Tage länger auf einen Facharztbesuch als Privatversicherte. Bei der Wartezeit beim Hausarzt haben Privatversicherte einen Vorteil von weniger als einem Tag. In Wartezimmern von Hausärzten warten Pflichtversicherte zehn Minuten länger als Privatversicherte.

Dringender Arztbesuch. Wie können gesetzlich versicherte Patienten schneller einen Termin bekommen?

Doch nun sollen auch gesetzlich versicherte Patienten in naher Zukunft einen Termin bei einem Facharzt vereinbaren können. Das verspricht zumindest die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, kurz KVB. Die KVB bietet einen Anrufbeantworterdienst an, den es eigentlich schon seit 2017 gibt, aber nur wenige Menschen wissen davon. Die Wartezeit zwischen dem Telefonat und dem eigentlichen Treffen beträgt maximal fünf Wochen. Die Telefonnummer des Service Points lautet: 116 117 und 24 Stunden am Tag, an jedem Tag der Woche, auch am Wochenende, erreichbar.

Viele Menschen kennen diese Nummer, sie gehört zum Rettungsdienst. Allerdings ist auch der Terminservice integriert. Sie können diese Nummer auch nachts anrufen und die Mitarbeiter werden Ihre Daten aufschreiben. Anrufe sind kostenlos und die Zeit zwischen Anrufen und Besuchen beträgt bis zu fünf Werktage. Sie können auch online einen Termin vereinbaren. Auf der Website www.kvb.de finden Sie links den Reiter „Patiententerminservice“ und rechts anschließend den E-Booking-Service, über den Sie online buchen können.

Sie können diesen Service nutzen, wenn Sie über eine gesetzliche Krankenversicherung und eine Überweisung an einen Facharzt verfügen. Ausgenommen sind Besuche beim Augenarzt, Gynäkologen, Hausarzt und Kinderarzt, für die keine Überweisung erforderlich ist. Wichtig ist, dass die Empfehlung mit einem 12-stelligen Empfehlungscode gekennzeichnet ist, der beim Telefonat und bei der Online-Bestellung angegeben werden muss.

Weitere Informationen zum Service

Bei diesem Service ist die Auswahl Ihrer Wunschpraxis nicht möglich. Darüber hinaus müssen Sie für Ihren Besuch möglicherweise etwas weiter reisen: maximal 30 Minuten mit dem Auto oder 30 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt. Speziell für Sonderämter verlängert sich diese Distanz auf 60 Minuten bzw. 60 Kilometer. Hierzu zählen beispielsweise Behandlungen in den Bereichen Strahlentherapie, Neurochirurgie oder Humangenetik.

Routinekontrollen und kleinere Beschwerden (von der KVB nicht näher spezifiziert) sind von der Terminvereinbarung ausgeschlossen, sofern Sie innerhalb von fünf Wochen einen Termin erhalten. Auch Termine für Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel eine Darmspiegelung, sind ausgeschlossen. Sollte innerhalb von fünf Wochen kein Termin vereinbart werden können, bietet die Überweisungsstelle eine ambulante Kontrolluntersuchung im Krankenhaus an.

Sie können Ihren Termin auch absagen, müssen dies jedoch der Klinik und dem Servicecenter mitteilen. Das Callcenter ist nicht verpflichtet, einen neuen Termin vorzuschlagen, es sei denn, der Termin wird am selben Tag wie der zweite Termin abgesagt.

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Quelle: inFranken.dePolskiObserwator.de

Eckehard Beitel

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