Wegen der Ausbreitung der neuen Variante des Coronavirus Omicron forderte der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD eine Beschleunigung der Auffrischungsimpfkampagne. Nötig sei eine „massive Unterstützungskampagne“, die darauf abziele, „mehreren Millionen Menschen pro Woche zusätzliche Dosen zu verabreichen“, sagte Lauterbach.
Der Gesundheitsminister erwartet eine „starke fünfte Welle“ von Coronavirus-Infektionen. „Die Situation wird leider immer noch unterschätzt.“ In Großbritannien, wo omicron weit verbreitet ist, verdoppelt sich die Zahl der Fälle jetzt alle ein oder zwei Tage, sagte Lauterbach. Und es ist noch ungewiss, ob diese Variante bei Erwachsenen tatsächlich einen milderen Krankheitsverlauf verursacht als die bisherige Variante.
Deutschland will Impfstoff aus Polen kaufen
Omicron „kann nicht allein mit dualen Impfstoffen kontrolliert werden“, betont Lauterbach. Wie er anmerkte, werde er in den kommenden Tagen mit allen Mitteln versuchen, mehr Dosen für die umfangreichen Zusatzimpfungen zu bekommen.
Bei dem bisher in Deutschland dominierenden Impfstoff von BioNTech/Pfizer werde es „etwas schwieriger“, so forderte der Minister Ärzte auf, Moderny einzusetzen, dessen Ressourcen in Deutschland für die nächsten zwei Jahre ausreichen würden. Woche. Lauterbach kündigte an, die Lieferungen von 35 Millionen Dosen Moderna zu beschleunigen, davon 10 Millionen im Dezember nach Deutschland. Darüber hinaus laufen Gespräche mit Rumänien, Bulgarien, Portugal und Polen über eine kurzfristige Übernahme unnötiger Dosen in diesen Ländern.
Hinsichtlich des Intervalls zwischen den Auffrischimpfungen geht der Bundesgesundheitsminister davon aus, dass in Kürze neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegen werden. Bisher empfiehlt dieses Expertengremium zusätzliche Impfungen nach etwa sechs Monaten. Mittlerweile ist eine Impfung aber teilweise bereits nach fünf Monaten oder sogar früher möglich.
Zugang zum Geschäft, um geimpft und geheilt zu werden
Das Gesundheitsministerium unterstützt Beschränkungen für den Einzelhandel, die vorsehen, dass nur geimpfte und genesene Personen in die Geschäfte dürfen (die sogenannten 2G-Regeln). Lauterbach betonte, sie seien „viel effektiver als die Maskenpflicht“.
Das Prinzip 2G im Einzelhandel sorgt jedoch für viel Streit. Am Freitag hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg diese Regelung für den niedersächsischen Einzelhandel vorübergehend ausgesetzt. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass diese Bestimmungen derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme darstellen. Außerdem entsprechen sie möglicherweise nicht dem Gleichheitsgrundsatz, da dieser nicht für alle Filialen gilt.
Am selben Tag wies das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein eine Klage gegen eine solche Regelung in Deutschland ab.
(AFP, DPA/home)
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