Pressemitteilung des Freedoms and Digital Observatory (OLN), Paris, 24. April 2023.
Die Olympiagesetze wurden schließlich am 12. April verabschiedet. In diesem Prozess griffen Oppositionsgesetzgeber den Verfassungsrat an. Das Freedom and Digital Observatory (OLN) reichte seine Beobachtungen kurz ein (hier abrufbar) und forderte den Verfassungsrat auf, Artikel in Bezug auf algorithmische Videoüberwachung (Art. 7), Körperscanner (Art. 11) und unbefugtes Betreten von Stadien (Art. 12) zu zensieren. .
Nachdem er im Parlament den Kampf gegen die algorithmische Videoüberwachung (VSA) geführt hatte, wiederholte OLN seine Kritik gegenüber dem Verfassungsrat an dieser Massenüberwachungstechnologie, die durch dieses Gesetz erstmals in Europa eingeführt wurde. Der Schaden, den VSA für die Freiheit darstellt, ergibt sich direkt aus dem Design und Betrieb von Verhaltenserkennungssoftware.
Die Arbeit beginnt mit einem didaktisch angelegten Fachvortrag zur Entwicklung algorithmischer Systeme. Dies zeigt dann, dass die Verwendung von VSA Erforderlichkeits- oder Verhältnismäßigkeitserfordernisse nicht erfüllt.
Einerseits ist es der Regierung nicht gelungen, die Nützlichkeit bzw. Wirksamkeit von VSA zur Verhinderung von Delinquenz, Kriminalität oder risikoverdächtigen Situationen konkret und konkret nachzuweisen. Andererseits ist die Rechtsverletzung im Verhältnis zu den verfolgten Zielen zu groß, die angeblich gegebenen Garantien sind illusorisch: Diese hängen alle vom guten Willen des Staates ab, während die Unklarheit der Algorithmenerstellung durch den Privatsektor nie auftritt. in Frage gestellt.
DAS verschleiernde „Ereignisse“ hätten erkannt werden müssen durch den Algorithmus, der weder gesetzlich noch in parlamentarischen Debatten genau definiert wurde, wurde kritisiert. Sie werden erst später durch Beschluss festgelegt. Die CNIL wird sicherlich konsultiert, aber ihre Stellungnahme ist nicht bindend. Vor allem ist es schwierig, sich auf diese Institution zu verlassen, da sie sich in dieser Hinsicht als versagt erwiesen hat, zumal sie ihre Rolle als Gegengewicht verloren hat.
Das hat eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergeben für verfassungswidrig entschieden Predictive-Policing-Software. Er hat berücksichtigt problematische algorithmische Verarbeitung, weil sie neue, beunruhigendere Informationen über Menschen erzeugt und enthüllt. Der Verfassungsrat wurde eingeladen, sich von ihm inspirieren zu lassen.
OLN argumentiert auch die Verfassungswidrigkeit von Artikel 11, der vorschreibt Körperscanner Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und Artikel 12, der neue unverhältnismäßige Strafen vorsiehtInfiltration des Stadionsund was befürchtet wird, sie zielen in erster Linie auf militante Handlungen bei der Ausweitung anderer repressiver gesetzlicher Bestimmungen ab.
Der Verfassungsrat hat nun einen Monat Zeit, um zu entscheiden. Seine bisherigen Rechtsfälle, die Verabschiedung der neuesten Sicherheitsgesetze (das Gesetz zur inneren Sicherheit, das Gesetz zur Änderung der Terrorzensurbestimmungen, LOPMI) verheißen nichts Gutes. Die an OLN beteiligten Vereine und Organisationen bleiben jedenfalls bestehengegen jegliche VSA-Experimente vorzugehen und diese Eskalation hin zu einem zunehmend öffentlichen Überwachungszustand anzuprangern.
Mitglieder der OLN-unterzeichnenden Organisation: Der CECIL, Creis-TerminalMenschenrechtsliga (LDH), französisches Anwaltskonsortium (FAS), Syndikat der Staatsanwaltschaft (BC), La Quadrature du Net (LQDN).
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