Die Erhöhung der GKV-Beiträge rückt näher

Die Folge der Probleme der heimischen Versicherungsunternehmen ist zweifellos der demografische Wandel. Andererseits gibt die Inflation auch keinen Anlass zur Hoffnung auf eine Besserung der Lage. Im Gegenteil: Alle Zeichen am Himmel und auf Erden deuten darauf hin, dass die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen werden

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland spielt eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem des Landes. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nutzen es mehr als 70 Millionen Bürger.

Steigende Kosten und zukünftige Herausforderungen

Derzeit müssen GVK-Versicherte mit möglichen Prämienerhöhungen rechnen. Hohe Kosten und Aufwendungen belasten das System zusätzlich, was zu erheblichen Defiziten führen könnte. Schätzungen gehen davon aus, dass das Defizit der GKV bis Ende 2024 32 Milliarden Euro erreichen könnte.

Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse des Unternehmens „Bitmarck“, über die das Handelsblatt berichtet. Allerdings ist zu beachten, dass diese Schätzungen aus der Privatwirtschaft stammen und das für den Gesundheitssektor zuständige BMG keine Stellungnahme zu diesen Schätzungen abgibt.

Starker Anstieg der Arzneimittelpreise

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, belief sich die Differenz zwischen Einnahmen aus Beiträgen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2022 auf sechs Milliarden Euro. Im Jahr 2023 soll das Defizit auf 20 Milliarden Euro steigen Arzneimittelpreise.

Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes betonte, dass der Druck, die Beiträge zu erhöhen, seit Jahren groß sei. Selbst ohne die Durchführung kostspieliger Reformen wird es sehr schwierig sein, weitere Steigerungen zu vermeiden. Über die Höhe der Prämienerhöhung entscheidet jede Krankenkasse selbstständig auf Grundlage einer Analyse der finanziellen Reserven.

Beitragssatz 14,6 %

Ein Beispiel ist die Techniker Krankenkasse (TK), bei der der allgemeine Arbeitnehmerbeitragssatz im Jahr 2024 14,6 % und der ermäßigte Beitragssatz 14,0 % des beitragspflichtigen Einkommens beträgt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl den Krankenkassen zuvor, einen zusätzlichen Beitragssatz von 1,7 % anzuwenden, allerdings folgten nicht alle Unternehmen dieser Empfehlung.

Auf der Website des BMG heißt es, dass sowohl Arbeitnehmer und Rentner als auch Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger die Hälfte der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge einschließlich der Zusatzbeiträge aus Gehalt oder Rente übernehmen. Dies bedeutet, dass die Gesundheitskosten zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt werden, um die finanzielle Belastung auszugleichen.

Managemententscheidungen und zukünftige Beiträge

Die endgültige Entscheidung über Prämienerhöhungen liegt beim Vorstand der jeweiligen Krankenkasse. Im Rahmen ihrer Maßnahmen müssen diese Gremien die finanziellen Reserven sorgfältig prüfen, um negative Auswirkungen auf die Versicherungsnehmer zu minimieren. Hohe medizinische Kosten und ständig steigende Arzneimittelpreise stellen das System vor große Herausforderungen.

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Foto: Depositphotos, Autor: eldacarin
Quelle: merkur.de

Eckehard Beitel

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