Die deutsche Wettbewerbsbehörde sagte am Mittwoch, sie habe ihre Klage gegen den Technologieriesen Google wegen seines Nachrichtendienstes „Google News Showcase“ eingestellt, nachdem das Unternehmen einer Reihe von Anpassungen zugunsten der Presseverlage zugestimmt hatte.
„Wir befürchten, dass Google News Showcase ähnliche Angebote anderer Anbieter ausschließt und teilnehmende Verlage wegen Google benachteiligt werden“, sagte Andras Mundt, Präsident von Google News Showcase, in einer Erklärung.
Das US-Unternehmen „ist auf unsere Bedenken eingegangen und hat erhebliche Anpassungen zugunsten des Verlags vorgenommen“, fuhr er fort.
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Von AFP gesucht, Google-Berater reagierten nicht sofort.
Der im Dezember 2020 in Deutschland gestartete Dienst „Google News Showcase“ soll es Partnermedien ermöglichen, Inhalte zu bezahlen, die über die Suchmaschine der Plattform verbreitet werden.
Der amerikanische Riese plant, diese neue Plattform in seine Hauptsuchleistenergebnisse zu integrieren, wodurch sich sein Publikum verdreifachen wird.
Nach dieser Ankündigung leitete das Kartellamt im Juni 2021 eine Untersuchung ein, nachdem der deutsche Verlag Corint Medias, der die Rechte deutscher Radio- und Fernsehsender und Informationswebsites verwaltet, eine Beschwerde eingereicht hatte.
Redakteure sind besorgt über den Sichtbarkeitsverlust von Medien, die keine Vereinbarung mit Google abgeschlossen haben.
Im Januar dieses Jahres erklärte sich Google bereit, seine Nachrichtenplattform bis zu einer Untersuchung abzuschalten.
Am Ende bekam der Verlag mehrere Adaptionen. Ob ein Verlag beispielsweise am „Showcase“-Angebot teilnehme oder nicht, sei künftig „für das Google-Suchergebnis-Ranking nicht mehr relevant“, erklärte Mundt.
Im Rahmen der neuen Vertragspraktiken von Google können Verleger ihre „verwandten“ Urheberrechte auch leichter durch Agenturen zur Erhebung von Lizenzgebühren ausüben.
In Frankreich führte ein 2021 von Wettbewerbsbehörden mit Google eingeleiteter Rechtsstreit dazu, dass mehr als 100 Fahrzeuge, die von zwei Plattformen vertreten wurden, die ihre Rechte verteidigten, in diesem Jahr Vergütungsverträge mit dem amerikanischen Unternehmen wegen „ähnlicher Rechte“ am Urheberrecht unterzeichneten.
jpl/smk/rhl/mb/tt/mr
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