Die Bundesregierung besiegelt Vereinbarung zur Reduzierung der Inflationsfolgen

Die Maßnahmen beinhalten einen Aktionsfahrpreis von 49 Euro für den öffentlichen Nahverkehr und einen Beitrag zur Deckung der Energiekosten. Bund und Länder diskutieren weiter über Obergrenzen für Erdgas- und Strompreise, Inflation und steigende Energiepreise und führen auch Aktionstarife für den öffentlichen Nahverkehr ein. Nach einer erneuten Sitzung an diesem Mittwoch (02.11.) wurde vereinbart, dass sich die Länder mit Maßnahmen wie der Ausweitung der Wohnbeihilfe beteiligen, gleichzeitig aber neue Bundesmittel für den Regionalverkehr zur Finanzierung der Aufnahme von Flüchtlingen erhalten. Bundeskanzler Olaf Scholz betonte, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern gegen die Folgen eines von Russland provozierten Krieges in der Ukraine vorgehe. „Wir gehen Hand in Hand, um die Probleme unseres Landes gemeinsam zu lösen“, lobte er. 49-Euro-Ticket Der Aktionstarif für den bundesweiten Nah- und Mittelverkehr im öffentlichen Nahverkehr im Wert von 49 Euro (250 Reais) ersetzt ein halbes Jahr lang das von der Bundesregierung in den Sommermonaten geschaffene 9-Euro-Ticket. Der Zweck der Monatskarte besteht darin, den Einwohnern den Zugang zu Zügen, U-Bahnen und Regionalbussen im ganzen Land zu erleichtern. Bundesverkehrsminister Volker Wissing erklärte, ab sofort sei „der Weg frei für Deutschlands größte ÖPNV-Tarifreform“. Der von der Regierung ausgearbeitete neue Plan zur Ablösung des 9-Euro-Tickets befindet sich noch in der Einführungsphase, so dass später mit einer Erhöhung des Ticketpreises gerechnet wird. Die deutsche Nachrichtenagentur DPA berichtete unter Berufung auf Regierungskreise, dass die neuen Tarife erst im nächsten Jahr umgesetzt werden sollen. Wissing sagte, das Ticket werde so schnell wie möglich vollstreckt. Begrenzung der Energiepreise Erörtert wurde auch das Versprechen der Regierung, eine Energiepreisobergrenze einzuführen und eine Einmalzahlung für Erdgasverbraucher durchzusetzen. Die sogenannten Nothilfemaßnahmen sollen die Gasverbrauchskosten auf Dezemberrechnungen decken. Wirtschaftsminister Robert Habeck sagte, trotz des jüngsten Rückgangs der Erdgaspreise sei es unmöglich, vorherzusagen, was in der Zukunft passieren würde. „Verbraucher und private Unternehmen leiden zunehmend unter steigenden Preisen und brauchen dringend Hilfe“, sagte er und feierte die Entscheidung vom Mittwoch, die er als wichtigen ersten Schritt ansah. „Weitere Maßnahmen werden folgen, und wir arbeiten innerhalb der Bundesregierung intensiv daran, Gas- und Strompreisgrenzen zu setzen“, sagte Habeck. Die Erdgaspreise sollen laut Scholz auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden, die Strompreise auf 40 Cent. Bis zum 11. November müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Nothilfe galt als Übergangslösung bis zur Einführung von Erdgaspreisobergrenzen für Haushalte im März. Anbieter haben erklärt, dass es unmöglich ist, Preisobergrenzen vor dem dritten Monat des Jahres 2023 einzuführen. rc (dpa, AFP)

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Anke Krämer

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