Berlin ermöglicht Migranten, die länger als fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, mit Duldung die Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis. Etwa 130.000 Menschen werden betroffen sein. Ausländerhilfeverbände begrüßten die Reform.
Am Mittwoch, dem 6. Juli, hat sich die Bundesregierung verpflichtet, Zehntausende Einwanderer zu unterstützen, die bereits gut im Land integriert sind, aber derzeit keine langfristige Aufenthaltserlaubnis haben.
Betroffen sind etwa 130.000 Einwanderer, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Viele dieser abgelehnten Asylbewerber können nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden, weil sie ihre Staatsbürgerschaft nicht nachweisen können oder weil ihre Herkunftsländer eine Rückkehr nicht wollen.
Der vom Ministerrat verabschiedete Gesetzentwurf ist ein Versprechen der Koalition von Olaf Scholz und eine lange erwartete Reform ausländischer Hilfsorganisationen und Arbeitgeber, die mit Arbeitskräftemangel konfrontiert sind.
Der Text ist Teil einer Reihe von Vorschlägen zum Thema Migration, über die zu Beginn der Legislaturperiode des Parlaments im Frühherbst abgestimmt werden könnte.
Wer ist berechtigt?
Der vom Ministerrat beschlossene Gesetzentwurf richtet sich an Migranten, denen der deutsche Staat eine Duldung gewährt hat. Die Duldung erhielt eine „Bleiberlaubnis“ und führte zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Wird normalerweise aufgrund von Hindernissen für die Ausweisung einer Person ausgestellt, die keinen internationalen Schutz erhalten hat. Diese Hindernisse können auf fehlende Unterlagen oder eine schwere Erkrankung zurückzuführen sein. Die Ausreisepflicht aus Deutschland blieb jedoch bestehen.
Es gibt verschiedene Arten von Duldung. Dieser Status kann auch für schwangere Frauen oder Personen gelten, die sich in einer Ausbildung oder Ausbildung befinden.
Diese Aufenthaltserlaubnis ist nur für kurze Zeit gültig, kann aber verlängert werden. Ein Migrant erhält oft mehrere Duldungen. Es gibt Menschen, die mit diesem Status schon seit mehreren Jahren in Deutschland leben, einen Job haben, aber noch unsicher sind, ob eine Ausweisung möglich ist.
Die Bundesregierung geht nun davon aus, dass Menschen, die sich mit Duldung länger als fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben, in der Lage sein sollen, ihr Leben im Land langfristig zu planen.
„Menschen, die durch einen längeren Aufenthalt in Deutschland ihr Lebensumfeld gefunden haben, soll eine Perspektive gegeben werden (…)“, heißt es im Text des Innenministeriums.
Integration und finanzielle Unabhängigkeit
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erhalten und müssen dabei nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Nach Ablauf dieser Frist können sie eine endgültige Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Auch die Familienzusammenführung soll erleichtert werden, heißt es in einem Regierungsentwurf, der nach dem Sommer dem Parlament vorgelegt werden soll.
„Wir haben lange auf den Gesetzentwurf gewartet (…), gerade weil er Menschen eine Perspektive bietet, denen bisher eine mögliche Ausweisung drohte“, sagte Ulrich Schneider, der Flüchtlinge und Migranten in Beschäftigungsfragen berät. bei der Caritas in Freiburg im Breisgau.
Personen, die Straftaten begangen haben, haben jedoch keinen Anspruch auf das Programm, ebenso wenig, wenn sie den Behörden falsche Identitäten mitteilen, um einer Ausweisung zu entgehen.
Auch die Familienzusammenführung soll erleichtert werden, heißt es in einem Regierungsentwurf, der nach dem Sommer dem Parlament vorgelegt werden soll.
Die Reform vereinfacht auch den Zugang für Asylbewerber zu Integrations- und Berufssprachkursen. Für Geflüchtete, die zwar eine Gesundheitsausbildung abgeschlossen haben, deren Berufsqualifikation aber in Deutschland noch nicht anerkannt ist, wird es künftig einfacher, Gesundheitsleistungen für andere Schutzsuchende bereitzustellen, beispielsweise in den Wohnungen von Asylbewerbern.
Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfs betrifft Räumungen, die erleichtert werden sollen.
Kritik der Opposition
Die konservative Oppositionspartei CDU/CSU kritisierte diesen Gesetzentwurf. Der Gesetzgeber Ralph Brinkhaus kritisierte in seiner wöchentlichen Kolumne „Der Spiegel“ Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschen, die ohne Schutzbedarf nach Deutschland kommen, den Eindruck zu vermitteln, sie könnten langfristig in Deutschland bleiben.
Alexander Thom, innenpolitischer Sprecher der CDU, sagte, der Gesetzentwurf werde zusätzliche Anreize für diejenigen schaffen, die illegal nach Deutschland einreisen wollen. Für die Abgeordneten wendet sich das Gesetz „von den Grundsätzen der Steuerung, Kontrolle und Begrenzung der Migration ab“. Alexander Thom sprach von einem „falschen Signal“ an Menschen, die die Voraussetzungen für internationalen Schutz nicht erfüllen und die illegale Einwanderung nur fördern würden.
Andererseits verteidigte sich die Regierung mit dem Hinweis, dass Zehntausende Migranten, die 2015 in Deutschland ankamen und kein Asyl erhielten, inzwischen gut im Land integriert seien und Arbeitsplätze hätten, während die deutsche Industriewirtschaft unter einer großen Krise leide Mangel an Arbeitskräften.
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