Nach dem Anschlag auf eine Synagoge in der Stadt Halle im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung beschlossen, gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorzugehen. Diesen Mittwoch veröffentlichte er einen Gesetzentwurf, der sich mit dem Internet und antisemitischen Handlungen befasst. Am selben Tag tötete ein rassistisch motivierter Schütze in der Stadt Hanau neun Menschen, seine Mutter und schließlich sich selbst.
Bezogen auf des neuen Gesetzes Beispielsweise sollte die Definition, dass alle Drohungen oder Beleidigungen im Internet eine Straftat darstellen, erweitert werden. Künftig müssen Täter nicht nur mit Tötung drohen, sondern auch mit Verletzungen, sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen oder dem Eindringen in das Eigentum einer Person.
Die Strafen für Beleidigungen und antisemitisch motivierte Handlungen sollten verschärft werden. Dies hat sich in Deutschland im vergangenen Jahr erheblich verschärft, zuletzt im Oktober letzten Jahres versuchte ein Rechtsextremist, an einem der wichtigen jüdischen Feiertage Gläubige in einer Synagoge zu töten.
Sein Angreifer, der Deutsche Stephan Balliet, berichtete wie der Attentäter vom Mittwoch in Hanau im Internet über seine ausländerfeindliche Weltanschauung. Er teilt seine Neuigkeiten auf Englisch und Deutsch.
Balliet beschloss, die Synagoge anzugreifen, Denn für die Verbreitung feministischer Ideen, die dazu geführt habe, dass in Deutschland weniger Kinder geboren würden, seien Jüdinnen und Jüdinnen schuld. Die einheimische Bevölkerung wird nach und nach durch Einwanderer ersetzt. Als es ihm nicht gelang, die Synagoge zu betreten, tötete er zufällig zwei Menschen.
Tobias Rathjen aus Hanau im Internet er forderte erneut heraus zur „totalen Ausrottung“ von Menschen afrikanischer, asiatischer oder nahöstlicher Herkunft. Er wurde jedoch von den Sicherheitskräften nicht gefasst. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dies künftig ändern.
Es sind nicht genügend Polizisten auf den Straßen
Auch soziale Netzwerke werden neue Pflichten haben. Sie müssen künftig nicht nur strafbare Inhalte entfernen, sondern diese in schwerwiegenden Fällen auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.
Ein Gesetz, das sozialen Netzwerken mit Geldstrafen von bis zu einer Milliarde droht, wenn sie Beiträge, die eindeutig hasserfüllt oder diffamierend sind, nicht innerhalb von 24 Stunden entfernen, ist in Deutschland seit zwei Jahren in Kraft. Nun müssen Dienste wie Facebook, Twitter oder Instagram den deutschen Ermittlern IP-Adressen und Netzwerk-Portnummern mitteilen. Beide Nummern dienen dazu, den Computer, von dem kriminelle Inhalte ins Internet gelangen, möglichst genau zu identifizieren.
Dies betrifft Fälle der Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda, der Unterstützung und Gründung krimineller und terroristischer Zellen oder der Billigung von Drohungen wie „Jemand soll gehängt werden“.
„Der Vorschlag geht in die richtige Richtung“, meint Hendrik Puls, Soziologe und Experte für rechtsextremistisch motivierte Straftaten. Wenn mehr Polizisten auf die Straße kommen, bedeutet das nicht zwangsläufig mehr Sicherheit. „Es wird schwierig sein, Täter wie die aus Hanau zu stoppen“, sagte er dem Server Aktuálně.cz.
Ihm zufolge ist die Ausweitung der Polizeiaufsicht grundsätzlich ein symbolischer Akt. „Allerdings stellt sich die Frage, ob die Behörden die Sicherheit möglicher Ziele nicht vernachlässigt haben. In Halle beispielsweise bewachte niemand die Synagoge, obwohl es ein wichtiger jüdischer Feiertag war. Moscheen und verschiedene islamische Organisationen haben wiederholt um Schutz gebeten. „, betonte er.
Das Problem seien jedoch seiner Meinung nach Hass und Drohungen im Internet. „Bisher bestand die Aufgabe von Internetplattformen darin, mit potenziell anstößigen Inhalten umzugehen. „Es ist aber auch die Aufgabe des Staates, alles zu überprüfen und eventuell jemanden zu bestrafen“, glaubt Puls.
Strengere Waffenvorschriften
Dieser Vertrag trat auch in Deutschland am Tag nach dem Angriff auf Hanau in Kraft Strengere Regeln für den Waffenbesitz. Früher waren die Vorschriften hier strenger als beispielsweise in Tschechien, wo jeder, der bestimmte Voraussetzungen erfüllte, eine Erlaubnis zum Besitz einer Waffe hatte. In Deutschland haben die Behörden jedoch die Möglichkeit, dies nicht zu gewähren.
Und ihre Entscheidungsfindung wird nach den neuen Regeln strenger sein. Die Behörden müssen nun Geheimdienste konsultieren, um herauszufinden, ob sie Informationen über den Antragsteller haben, auf deren Grundlage er keine Genehmigung erhalten sollte.
Außerdem wird es ein neues nationales Waffenregister geben, das eine bessere Nachverfolgung wiederaufgebauter, ausgemusterter Waffen oder ihrer Komponenten ermöglicht. Beispielsweise wurden selbstgebaute Waffen von einer Terrorgruppe namens Gruppe S eingesammelt. Ihre Mitglieder wurden in der Folge letzte Woche von der deutschen Polizei festgenommen, der sich entschied, echte Waffen und Munition in der Tschechischen Republik zu kaufen. Sie wollten auch Bewohner angreifen, die nicht aus Deutschland stammten.
Nach den Daten des letzten Jahres Etwa eine Million Menschen in Deutschland besitzen legal Waffen, die registriert werden müssen. Ihre Zahl erreicht 300.000 in der Tschechischen Republik, wo die Bevölkerung achtmal kleiner ist. Laut Hendrik Pulse ist eine Verschärfung der ohnehin schon sehr strengen Vorschriften in Deutschland wünschenswert. „Es stellt sich heraus, dass eine Reihe von Rechtsextremisten auch legal Waffen besitzen, etwa weil sie als Sportschützen registriert sind“, erklärte Puls.
Künftig könnten einzelne Staaten auch Zonen ausrufen, in denen das Tragen gefährlicher Waffen oder Messer komplett verboten wäre. Sportschützen müssen eine Ausnahmegenehmigung beantragen und darlegen, warum sie diese benötigen.
Mit der deutschen Novelle wird auch die europäische Waffenrichtlinie eingeführt. Dies wurde vor drei Jahren von den Mitgliedsstaaten mit dem Ziel der Terrorismusabwehr in Europa vereinbart. Kritikern zufolge sind Vorschläge, bestimmte Waffen zu verbieten oder zu regulieren, jedoch ungerechtfertigt. Ihren Angaben zufolge greifen Terroristen in der Regel mit illegal erworbenen Waffen an.
Aber das ist nicht das Beispiel von Tobias Rathjen aus Hanau. Österreichische Glock-Pistole rechtmäßiger Besitz, habe es im Internet gekauft. Die Tschechische Republik wollte Brüssel wegen der Richtlinie verklagen, doch die Klage wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union abgewiesen.
Video: Menschen zu bewaffnen ist nicht der richtige Weg, sagt Prymula
Alles, was ich sehen konnte, waren die Gesichter der Leute, die herauskamen. „Das muss eine schreckliche Erfahrung gewesen sein, die wir uns nicht hätten vorstellen können“, erinnerte sich der stellvertretende Gesundheitsminister. | Video: Martin Veselovsky
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