Handeln gemäß Art. Abschnitt 77a 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2005 über öffentliche Angebote und Bedingungen für die Einführung von Finanzinstrumenten im organisierten Handel und in öffentlichen Unternehmen (Gesetzblatt 2022, Pos. 2554) („das Gesetz“), Santander Bank Polska SA – Santander Biuro Brokerage House teilt als Vermittler des Rechtsträgers die Ankündigungsabsicht gemäß Art. 72a Teil 1 des Gesetzes, eine öffentliche Aufforderung zur Zeichnung von Aktien der TIM SA mit Sitz in Breslau:
1) das Unternehmen (Name) des Antragstellers – FEGA & Schmitt Elektrogroßhandel GmbH mit Sitz in Ansbach, Deutschland
2) Die Anzahl der Aktien, für die das Übernahmeangebot bekannt gegeben wird, beträgt 22.199.200 (zweiundzwanzig Millionen einhundertneunundneunzigtausendzweihundert) Inhaber-Stammaktien
3) Angaben zu zwischengeschalteten Unternehmen – Santander Bank Polska SA – Santander Biuro Maklerskie, Al. Jana Pawła II 17, 00-854 Warschau
4) der Preis, zu dem der Anbieter die Aktien kaufen möchte – 50,69 PLN (fünfzig Zloty 69/100) pro Aktie.
Letzte Woche wurde berichtet, dass Fega & Schmitt im Rahmen des zuvor angekündigten Übernahmeangebots keine TIM-Aktien erwerben würde.
Daher erwirbt die antragstellende Partei als ausschließliche Erwerberin der Aktien des Übernahmeangebots die Aktien der Gesellschaft nicht. Die antragstellende Partei bleibt jedoch der Transaktion verpflichtet und wird weiterhin eng mit dem Präsidialamt zusammenarbeiten. „Wettbewerb und Verbraucherschutz“, heißt es in der Mitteilung vom 24. August 2023.
Am Vortag gab der Präsident des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz bekannt, dass er die Frist für den Abschluss des Kartellverfahrens zum Zusammenschluss zur Übernahme der Kontrolle von TIM durch Fega & Schmitt Elektrogroßhandel um vier Monate verlängert habe.
PAP/BPL
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