Deutschland ersetzt Gemälde in Museen durch Fälschungen: verurteilt

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Ein Mitarbeiter des Deutschen Museums in München ist wegen Diebstahls und Verkaufs von Gemälden sowie der Ersetzung von Originalen durch Fälschungen verurteilt worden

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Ein Museumsmitarbeiter in Deutschland wurde verurteilt, weil er Gemälde gestohlen und durch Fälschungen ersetzt hat. Dies sei geschehen, um durch den Verkauf echter Waren einen „luxuriösen Lebensstil“ zu finanzieren, so das Landgericht München.

Der 30-Jährige, dessen Name nach deutschem Datenschutzrecht nicht genannt werden darf, wurde außerdem wegen Diebstahls von drei weiteren Kunstwerken aus dem Deutschen Museum in München, wo er als Techniker arbeitete, verurteilt, heißt es in der Urteilsbegründung das Gericht. Gericht am 25. September.

Er verkaufte das Original über das Auktionshaus des Museums und bezahlte mit dem Erlös eine Wohnung, einen Rolls Royce und eine Luxusuhr.

In den zwei Jahren, die der Mann im Deutschen Museum arbeitete, von 2016 bis 2018, stahl er zunächst Franz von Stucks „Das Märchen vom Froschkönig“ aus dem Jahr 1891, das er für 70.000 Euro verkaufte. Er teilte dem Auktionshaus mit, dass das Gemälde seinen Großeltern gehörte.

Das gleiche Schicksal ereilten „Weinprobe“ von Eduard von Grützner und „Zwei Mädchen beim Holzsammeln in den Bergen“ von Franz von Defregger. Das letzte gestohlene Gemälde, Defreggers „Dirndl“, konnte der ehemalige Mitarbeiter jedoch nicht verkaufen.

Das Deutsche Museum ist kein Kunstmuseum, und das ist der Hauptgrund dafür, dass die Gemälde so lange nicht erhältlich waren. Obwohl es sich um eine wissenschaftlich-technische Einrichtung handelt, verfügt das Münchner Museum über eine große Sammlung gespendeter Kunstwerke in seinen Archiven und ist daher besonders anfällig für Diebstahl dieser Art.

Das „ungeschickte“ gefälschte Gemälde wurde schließlich von einem internen Experten entdeckt, der Nachforschungen anstellte und feststellte, dass das Gemälde, das er im Lager sah, nicht mit dem Bild des Werks im Museumskatalog übereinstimmte.

Ein Münchner Gericht verurteilte den Mann zu einer harten 21-monatigen Bewährungsstrafe, sagte jedoch, seine Reue, gepaart mit seiner sauberen Vorstrafe, habe es ihm ermöglicht, einer Gefängnisstrafe zu entgehen. Außerdem wurde ihm auferlegt, für die gestohlenen Gemälde mehr als 60.000 Euro an das Museum zurückzugeben. „Er gab an, ohne nachzudenken gehandelt zu haben“, heißt es in der Gerichtserklärung. „Heute ist er nicht mehr in der Lage, sein Verhalten zu erklären.“

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Adelmar Fabian

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