Der wachsenden zweiten Kraft in der deutschen Politik droht der Verlust öffentlicher Gelder, die den Parlamentsparteien zustehen. Der Alternative für Deutschland (AfD) wurden „antidemokratische“ Aktivitäten vorgeworfen.
Wie die Deutsche Welle am Montag berichtete, ist die AfD seit langem im Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Allerdings hat nun auch der Bundestag selbst, das Unterhaus des deutschen Parlaments, den Status einer Fraktion übernommen. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Freien Deutschen Demokraten (FDP) forderten eine Sonderdebatte über Oppositionsparteien.
Die Debatte über die Funktion der AfD wurde im Bundestag diskutiert „Resiliente Demokratie in einem vielfältigen Land – Eine klare Haltung gegen die Feinde der Demokratie und ihre Pläne zur Vertreibung.“ Als Vorwand dienten Medienberichte über ein Herbsttreffen mit Politikern der Alternative, aber auch der regierenden Christlich-Sozialen Union (CSU), bei dem die Massenabschiebung von Einwanderern aus Deutschland, darunter auch derjenigen, denen es gelang, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, gefordert wurde für. Informationen über dieses Treffen lösten letzte Woche Massendemonstrationen gegen die AfD auf den Straßen deutscher Städte aus.
Bernd Baumann, der Fraktionsgeschäftsführer der AfD, sagte dem Richter während der Bundestagsdebatte, es handele sich bei dem Treffen nur um einen „kleinen privaten Debattierklub“, nicht aber um ein „geheimes, gemeingefährliches Treffen“.
Unterdessen bezeichnete die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das Vorgehen der AfD als „einen aktiven Versuch, nationale Grenzen neu zu ziehen und Demokratieverachtung und Menschenfeindlichkeit in der Gesellschaft zu verbreiten“. Er warnte auch, dass der letzte Schritt ein Verbot der Partei sein werde. Gegner der AfD schlagen vor, dass aufgrund des „antidemokratischen“ Verhaltens der Partei darüber nachgedacht werden sollte, die ihr zustehenden Subventionen im Parlament zu streichen.
Der letzte Versuch, die Partei zu verbieten, scheiterte 2017 in Deutschland. Zielscheibe war damals die marginalisierte und nationalistische Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die später in „Heimat“ umbenannt wurde. Das Verfassungsgericht entschied später, dass die Partei für den politischen Prozess so irrelevant sei, dass sie keine Gefahr für die Demokratie darstelle, und verbot sie daher nicht. Christian Pestalozza, Experte für Verfassungsrecht in Berlin, erklärte im Interview mit der DW, dass eine der Voraussetzungen darin bestehe, dass eine Partei irgendwann über genügend politische und institutionelle Macht verfügen werde, um ihre Ziele zu erreichen.
Im Gegensatz zur vorherigen NPD ist die AfD im Parlament vertreten und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Meinungsumfragen zeigen, dass er die zweite Macht in der deutschen Politik ist. Allerdings gilt er in drei der 16 Bundesländer als „teilweise extremistisch“.
Dies ist einfacher, als Parteien, die als antidemokratisch gelten, zu verbieten, Mittel aus öffentlichen Mitteln zu entziehen. In Deutschland finanzieren sich Parteien durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Steuern. Je mehr Stimmen eine Partei bei einer Wahl erhält, desto mehr Stimmen erhält eine Partei kann größere Zuschüsse aus dem Staatshaushalt erhalten. Für die AfD, die bei der letzten Wahl 12 Prozent erreichte. Laut Abstimmung beträgt die aktuelle Förderung mehr als 10 Millionen Euro.
Im Rahmen des sogenannten Observationsfalls kann es in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu einer Überwachung der AfD durch verdeckte Methoden wie Telefonabhörungen kommen. Pestalozza hält zumindest in diesen Bundesländern eine Enteignung öffentlicher Gelder von Parteien für möglich. Hierzu muss die Regierung bzw. das Parlament entsprechende Vorschläge vorlegen, über die die DVR entscheidet Bundesverfassungsgericht, erinnerte er die DW.
dw.com/kres.pl
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