Ampel stimmt neuen Einbürgerungs- und Ausweisungsgesetzen zu. Darüber könnte der Bundestag im Januar entscheiden.
BERLIN taz | Schnellere Einbürgerung, schnellere Abschiebung: Über beides kann der Bundestag nach einer Einigung der Koalition im Januar entscheiden. Eine gemeinsame Stellungnahme der Bundestagsfraktionen SPD, Grüne und FDP steht am Mittwoch kurz bevor. „In konstruktiven Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen auf wichtige Gesetzesvorschläge geeinigt, die einer modernen Einwanderungsgesellschaft und den Grundsätzen von Menschlichkeit und Ordnung gerecht werden“, erklärten Rolf Mützenich (SPD), Christian Dürr (FDP), Britta Haßelmann und Katharina Dröge. (Bündnis 90/Die Grünen) für ihre Fraktion. Nicht mehr.
Laut Ampelgesetz können Sie bereits nach fünf Jahren in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Zuvor musste man hier mindestens acht Jahre leben. In Ausnahmefällen kann die Einbürgerung bereits nach drei Jahren erfolgen: bei guten Studien- oder Berufsergebnissen, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement. Sie müssen Ihren alten Reisepass nicht mehr abgeben: Was bereits für EU-Bürger und einige andere gilt, sollte zur Regel werden.
Voraussetzung für die Einbürgerung ist, dass Sie keine staatliche Förderung erhalten. Grüne und SPD-Abgeordnete haben Ausnahmeregelungen für Behinderte und unverschuldete Arbeitslose gefordert – vergeblich. Das ist nun eine Frage der Diskretion. Die Räumungsregeln wurden verschärft. In Gemeinschaftsunterkünften dürfen Vertreter der Behörden nicht nur das Zimmer des Räumungsopfers, sondern auch andere Räume betreten. Darüber hinaus kann die „Haft nach Entlassung“ von bisher 10 Tagen auf maximal 28 Tage verlängert werden. Dies sollte nicht auf Jugendliche angewendet werden – es sei denn, es handelt sich um schwere Straftäter. Häftlinge, die das Land verlassen, müssen nicht mehr über die Möglichkeit einer Abschiebung informiert werden. Auch Schlepper und Mitglieder krimineller Organisationen sollen leichter abgeschoben werden können.
Forderungen der Grünen
Die beiden nun von der Ampel-Fraktion beschlossenen Vorhaben sollten ursprünglich letzte Woche zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden. Dazu kam es nicht, weil vor allem die Grünen Nachbesserungen forderten, von der FDP aber abgelehnt wurden. Sie wollen beispielsweise, dass Abschiebungs- oder Abschiebungshäftlinge automatisch und unentgeltlich einen Pflichtverteidiger haben. Im Falle einer Abschiebung oder Ersthaft muss nun ein Anwalt bestellt werden, wenn kein Rechtsbeistand besteht. Dies darf jedoch erst erfolgen, nachdem die betroffene Person festgenommen oder inhaftiert wurde.
„Bei der Reform der Rückführungsvorschriften mussten wir schmerzhafte Kompromisse eingehen, die auch zu weiteren Schwierigkeiten für die Betroffenen führen könnten“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz. Doch verfahrensrechtliche Regelungen würden dafür sorgen, dass künftig jeder in einer solchen Situation „eine fachlich fundierte Rechtsberatung erhält“, sagte von Notz. Die Koalitionsmitglieder werden zudem per Gesetz deutlich machen, dass die Rettung von Flüchtlingen auf See künftig nicht mehr kriminalisiert wird.
„Internetfan. Stolzer Social-Media-Experte. Reiseexperte. Bierliebhaber. Fernsehwissenschaftler. Unheilbar introvertiert.“