Das Parlament einigt sich auf Einnahmen aus Mindeststeuern

Die Kantone erhalten 75% des Geldsegens zusätzlich zur Mindeststeuer für Grossunternehmen, die Eidgenossen 25%. Der Nationalrat hat sich am Dienstag dem Staatsrat zu diesem Projekt angeschlossen, das darauf abzielt, eine 15-Prozent-Steuer für große Gruppen zu erheben.

Das Projekt sieht vor, 15 % auf alle Unternehmen zu erheben, deren Umsatz 750 Millionen Euro übersteigt, in Übereinstimmung mit den von der OECD und den G20 beschlossenen Reformen. Diese zusätzliche Steuer ist kein Problem. Viel diskutiert wird die Verteilung der möglichen Zusatzeinnahmen zwischen 1 und 2,5 Milliarden Franken.

Der Bundesrat schlug vor, 75 % der Mittel an die Kantone und 25 % an die Eidgenossen zu vergeben. Am Montag hat sich die Kantonskammer überraschend ein zweites Mal dieser Position angeschlossen.

Faire Verteilung

Links- und Grünliberale haben am Dienstag beim National alles versucht, um eine gerechte Verteilung der Mehreinnahmen zwischen den Kantonen und der Eidgenossenschaft, also 50-50% der Einnahmen, zu gewährleisten. Der Bund führte Projekte auf nationaler Ebene durch, um einen hohen Wohlfahrtsstandard für alle aufrechtzuerhalten, erinnert sich Jürg Grossen (PVL / BE). Denken Sie nur an wichtige Infrastrukturen wie Eisenbahnen oder Gymnasien.

Von neuen Rezepten sollen alle profitieren können, nicht nur wirtschaftsstarke Gebiete, garantiert für Grünen Franziska Ryser (SG). Aufgrund der von Regierung und Senatoren favorisierten Verteilung werden jedoch zwei Kantone, Basel-Stadt und Zug bevorzugt.

„Große Konzerne müssen fair besteuert werden, damit die Menschen weniger Steuern zahlen. Das ist der Kern des Projekts, und diesen Geldsegen nicht direkt an Großkonzerne zu verteilen“, wie Rechte es gerne hätte, fügte Cédric Wermuth (SP/AG) hinzu.

Center änderte seine Meinung

Aber das Zentrum hat seine Meinung seit der ersten Debatte geändert. Die Leute müssen wählen, erinnerte Markus Ritter (Zentral/SG). Die Verteilung muss in den Augen der Bevölkerung gerecht sein, sonst hat dieses Projekt keine Chance, die Mehrheit zu vereinen. Die 75%-25%-Aufteilung sei bereits ein Kompromiss zwischen Bund, Kantonen und Städten, ergänzte Beat Walti (PLR/ZH).

Die Kommission hat sich am Dienstagmorgen erneut mit den neusten Berechnungen der Bundesverwaltung befasst, die im Auftrag von Martin Landolt (Zentral/GL) vorgelegt wurden, insbesondere zu den Auswirkungen der Finanzausgleichsreform. Für die meisten hat diese Abstimmung wenig mit früheren Abstimmungen über steuerliche Ziele wie die Abschaffung der Stempelsteuer zu tun, die an Rechten verloren gingen. Damit sollen zusätzliche Einnahmen verteilt werden, versichert er.

Unabhängige Stadt?

Für den Bund machten 50 oder 75 Prozent der Einnahmen aus der neuen Steuer keinen grossen Unterschied, betonte Finanzminister Ueli Maurer. Das ist ein halbes Prozent des Jahresbudgets.

Andererseits könnten „die Kantone zum Alleingang verleitet werden, wenn ihnen die Einnahmen weggenommen werden“, warnt Ueli Maurer. Der Solidaritätsaspekt des Projekts entfällt dann. Bei der Abstimmung folgten 99 gegen 87 Stimmen und 6 Enthaltungen.

Nach wie vor bestehen Unterschiede in der Einkommensverteilung zwischen Kantonen und Gemeinden. Der Staatsrat muss neu entscheiden.

Volksabstimmung im Juni 2023

Zur Einführung einer differenzierten Körperschaftsteuer ist eine Verfassungsänderung erforderlich. Nach einer parlamentarischen Begutachtung muss das Projekt bis am 18. Juni 2023 an Volk und Kanton übergeben werden.

Die zur Vernehmlassung erlassenen Übergangsregelungen sollen dann das Inkrafttreten der Mindestbesteuerung zum 1. Januar 2024 gewährleisten. Entsprechende Gesetze werden später verabschiedet.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats

Rafael Frei

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