Bund und Länder begrenzen die Ungeimpften

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf neue nationale Beschränkungen für Nicht-Impfte verständigt.



Impfung in Deutschland, Fotoillustration


© Flickr / Marco Verch (CC BY 2.0)
Impfung in Deutschland, Fotoillustration

Die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin nach Konsultationen zwischen Bund und Bundesregierung die Lage im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in Deutschland als sehr ernst bezeichnet. „Die vierte Welle muss gebrochen werden“, sagte er. Er betonte die Bedeutung der Auffrischimpfung.

„Die Arbeitsbelastung in Krankenhäusern erreicht teilweise einen kritischen Punkt“, sagte die Kanzlerin. Er erklärte, dass die heutige Aktion als Akt der nationalen Solidarität zu verstehen sei. – Eine strenge Kontrolle der Vorschriften wird durchgesetzt – betonte er.

Merkel kündigte an, dass der Ethikrat aufgefordert werde, bis Ende des Jahres eine Impfpflicht zu empfehlen. Über solche Verpflichtungen solle der Bundestag dann beraten und abstimmen. „Ich glaube, dass eine Impfpflicht der Ausweg aus der Krise ist“, sagte er.

Neue Einschränkungen. Was wird sich ändern?

Wie von Bund und Ländern vereinbart, gelten in Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen 2G-Regeln, dh Kinos, Theater, Restaurants und andere Einrichtungen sind nur für geimpfte und geheilte Personen zugänglich (2G); optional kann auch der neueste Coronavirus-Test (2G-plus) empfohlen werden.

Nur geimpfte und geheilte Personen dürfen den Laden besuchen; Ausgenommen von dieser Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (zB Supermärkte und Drogerien).

Nicht geimpfte Personen können nun nur noch zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Dies gilt auch für private Treffen.

Während der Veranstaltung beträgt die maximale Teilnehmerzahl 50 innen und 200 außen. In beiden Fällen sind 2G und Maskenpflicht.

Im Stadion können 30 bis 50 Prozent der Kosten verwendet werden. ihre Kapazität, aber die maximale Anzahl der Zuschauer sollte 15.000 nicht überschreiten. Es gilt wahlweise 2G oder 2G-plus. „In Ländern mit einer hohen Infektionsrate sollten nach Möglichkeit Veranstaltungen abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden“, heißt es in dem Beschluss. Auch Indoor-Veranstaltungen sind bei einer Auslastung von 30 bis 50 Prozent erlaubt, bei einer maximalen Anzahl von 5.000 Personen. Zuschauer.

Clubs und Diskotheken, sogenannte Coronavirus-Hotspots, bei denen die Zahl der Fälle 350 pro 100.000 Einwohner eine Woche überschreitet, werden geschlossen.

Künftig können sich auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegepersonal gegen das Coronavirus impfen lassen.

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerkskörpern an Silvester wird auch in diesem Jahr wie in den Vorjahren verboten. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen wird verboten.

Der Bundestag wird neben Impfpflichten in Kliniken und Pflegeheimen auch über eine universelle Impfpflicht entscheiden. Kanzlerkandidat Scholz hat sich für eine solche universelle Impfpflicht entschieden.

Adelmar Fabian

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