Ausgangssperre und Schulschließungen verhängt, urteilt Bundesverfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass trotz erheblicher Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte die Vorteile für den Schutz der Gesellschaft und die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems bestehen bleiben. Das hat das Verfassungsgericht in zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen festgestellt. Von Ende April bis Juni gilt die Notbremse, die Quarantänemaßnahmen in Deutschland automatisch festlegt.

„Angebliche Ausgeh- und Versammlungsbeschränkungen sind Teil des protektionistischen Konzepts des Gesetzgebers. Diese Beschränkungen dienen insgesamt dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie dem Erhalt des Gesundheitssystems im höheren Gemeinwohlinteresse“, so das Gericht in a schriftlicher Widerspruch gegen die Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen.

Eine weitere Beschwerde richtet sich gegen die Zwangsschließung von Schulen, damit Kinder nicht im Klassenzimmer unterrichtet werden können, sondern der Unterricht online oder in anderen Formen der Ferne stattfindet. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass das Urteil erstmals das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schulbildung anerkennt, das der Staat gewähren muss. „Dieses Recht ist durch die Schulschließungen, die seit Beginn der Pandemie eingetreten sind, stark betroffen“, teilte das Gericht mit.

Gleichzeitig stellte er jedoch fest, dass aufgrund der dynamischen Entwicklung der Epidemie Ende April dieses Jahres, als nicht genügend Impfstoffe zur Verfügung standen, das öffentliche Interesse das Recht auf Bildung zum Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit überstieg und Gesundheit am Laufen halten.

Deutschlands Nachtbewegungsbeschränkungen gelten automatisch, wenn die Zahl der Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen hundert überschreitet. Die Schule musste dann auf Online-Unterricht umstellen, als der siebentägige Vorfall 165 überschritten hatte.

Politik und Medien warten gespannt auf das heutige Urteil, denn erstmals hat sich das Verfassungsgericht auf diese Weise mit der Verfassungsmäßigkeit von Quarantänemaßnahmen auseinandergesetzt. Politiker hoffen auf ein positives Urteil, um den Weg für die Pandemie zu ebnen.

Am Dienstagnachmittag müssen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr potenzieller Nachfolger Olaf Scholz mit dem Ministerpräsidenten des Landes über mögliche weitere Maßnahmen gegen die Pandemie diskutieren. Es wird spekuliert, dass eines der Themen ihrer digitalen Konferenz die Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Senioren, Gesundheitsberufe oder Lehrer ist.

Adelmar Fabian

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