Daten der Deutschen Renteversicherung Bund zeigen, dass 99.000 polnische Staatsbürger verschiedene Arten von Leistungen aus Deutschland erhalten. Statistiken für das Jahr 2021 zeigen, dass es sich bei 71.000 732 Leistungen, die von deutschen Ämtern an Polen gezahlt wurden, um Renten handelte, bei 13.000 428 um Witwen- und Witwerleistungen in Höhe von 11.000 PLN. 029 – Invalidenrente, 2794 – Waisenrente und 173 – Altersrente. Bedeutende Minderheitsbegünstigte: 27.000. von ihnen leben in Polen. Bedeutet die Pensiondass Polen von Deutschland 640 Euro erhielt – schreibt Interia.
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Aus Deutschland zurückgezogen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um es zu bekommen?
Um eine Rente aus Deutschland zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie in diesem Land mindestens ein Jahr lang gearbeitet haben, während der sogenannten Wartezeit (mindestens fünf Jahre) Beiträge gezahlt haben und das entsprechende Alter (65 Jahre 11 Monate) erreicht haben. Die Einreichung der Unterlagen ist online, per Post oder persönlich möglich. Dem Rentenantrag sind beizufügen:
- eine Kopie Ihres Ausweises
- Rentenversicherungsnummer
- Informationen zur Krankenversicherung
- Steueridentifikationsnummer
- Kontonummer
- Dokumente, die Ihre Ausbildung bestätigen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bestätigung des Grades der Behinderung, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit.
Die Bearbeitung Ihres Rentenantrags aus Deutschland dauert nicht länger als drei Monate.
„Wenn ein deutscher Träger eine Rente auf der Grundlage des polnisch-deutschen Abkommens über Renten- und Unfallleistungen von 1975 gewährt, berechnet der deutsche Träger bei der Rückkehr nach Polen die Leistung neu und der Anspruchsberechtigte erhält sie nur für die deutsche Versicherungszeit.“ Für polnische Versicherungszeiten ermitteln und berechnen polnische Träger die Leistungen auf Grundlage der polnischen Rentenvorschriften. Sofern jedoch deutsche Leistungen nach der EU-Verordnung Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 über die Koordinierung des Sozialversicherungssystems wird entsprechend dem bereitgestellten Betrag überwiesen“, lesen wir auf der Website returns.gov.pl.
Quelle: Interia, powroty.gov.pl
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