Erneuern: 20.01.2023 19:22
Herausgegeben von: 20.01.2023, 19:22
Der chinesische Autohersteller Nio darf seine Elektro-SUVs nicht mehr unter den Handelsnamen ES 6 und ES 8 in Deutschland anbieten, berichtete die deutsche Zeitschrift Automobilwoche.
Das Gericht in München gab damit der Klage der deutschen Premiummarke Audi statt, die argumentierte, dass der Name des Autos zu nahe an den traditionellen Bezeichnungen der leistungsstarken Limousinenversionen des A6 und A8 (S6 und S8) liege.
Nach Ansicht des Richters verletzten die Namen die Markenrechte des Autoherstellers mit den vier verbundenen Kreisen, da Kunden sie als elektrische Variante des Modells interpretieren könnten. Laut Begründung der Jury unterscheiden sich die Namen der Autos von Nio und Audi zwar grafisch, die Klangform ist jedoch dieselbe.
Audi reichte im vergangenen Sommer Klage ein, obwohl Kunden das Modell optisch nicht mit dem Nio verwechseln konnten. Während es sich bei den Nio ES 6 und ES 8 um Sport Utility Vehicles handelt, handelt es sich bei Audi um klassische dreisitzige Limousinen. Außerdem vorerst mit klassischem Verbrennungsmotor.
Kommt Nio dem aktuellen Urteil nicht nach, muss er eine Viertelmillion Euro Strafe zahlen. Wenn er nicht bezahlt wird, muss CEO Nio sechs Monate im Gefängnis sitzen.
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