Auch die Bundespolizei ist Auftraggeber der Spyware

Bundeskriminalamt (BKA) kaufte heimlich Pegasus-Spyware zur Überwachung von Verdächtigen, enthüllen Dienstag, 7. September täglich Zeit und Sueddeutsche Zeitung. Trotz der rechtlichen Fragen, die der Einsatz dieser Software in Deutschland aufwirft, hat das BKA nach Angaben der Sicherheitsdienste des Landes einen Vertrag mit dem israelischen Unternehmen NSO Group unterzeichnet, das Pegasus vertreibt. Dazu findet am Dienstag eine Parlamentssitzung statt.

Lesen Sie auch Artikel für unsere Kunden „Projekt Pegasus“: Enthüllung über das globale Telefonspionagesystem

NSO verkauft Pegasus nur an Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste. Nach der Installation auf Ihrem iPhone oder Android können Sie mit dem Programm Ihr Telefon in Echtzeit überwachen, Gespräche mithören, Ihr Gerät geolokalisieren und sogar die Kamera aktivieren oder Kurierarchive aufzeichnen. Im Juli hat ein internationales Medienkonsortium, darunter insbesondere die deutschen Medien Zeit und Sueddeutsche Zeitung, so gut wie Welt, einen Teil der illegalen Nutzung der Software in großem Umfang offenlegen. Diese von den Medien konsultierte Liste mit 50.000 potenziellen Software-Zielen hat gezeigt, dass eine Vielzahl von Anwälten, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten von Pegasus ausspioniert wurden. Auf der Liste stehen auch ein Dutzend Staats- und Regierungschefs, darunter Emmanuel Macron, sowie Minister und Diplomaten, in Frankreich wie in jedem anderen Land.

2017 nahm das BKA an einer Demonstration der Spyware-Fähigkeiten von NSO in Wiesbaden (Hessen, Westdeutschland) teil, an der speziell eine Delegation der NSO-Gruppe aus Israel teilnahm. Der Rechtsdienst des BKA und das Bundesinnenministerium äußerten sich jedoch besorgt über die sehr breiten Möglichkeiten der Spyware. Pegasus ermöglicht in der Praxis die vollständige Kontrolle über das Telefon; Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur „digitalen Suche“ hat jedoch entschieden, dass Ermittlungsdienste nur in ganz bestimmten Fällen in Computer und Telefon eines Verdächtigen einhacken und nur begrenzte Elemente aufzeichnen können.

Lesen Sie auch Artikel für unsere Kunden „Projekt Pegasus“: Enthüllung über das globale Telefonspionagesystem

Werkzeugbeschränkungen

Deutsche Ermittler haben mit der bisher vom BKA eingesetzten Software seit langem technische Schwierigkeiten. Laut MdEP (Grüne) Konstantin von Notz wurde diese Software bei der ersten Untersuchung zwischen 2017 und 2020 nicht verwendet.

Dieser kleine Hinweis wird das BKA überzeugen, die Entwicklung von internen Überwachungstools einzustellen und vom Angebot der NSO Abstand zu nehmen. Ende 2019 fanden mit dem Unternehmen kaufmännische Gespräche statt; nach Informationen von Zeit, haben Polizisten nur Zugriff auf einige der Möglichkeiten von Pegasus, die als nach deutschem Recht gelten. Wie diese Rechtskonformität sichergestellt und überwacht wird, bleibt unklar und auch, ob Pegasus heute noch vom BKA eingesetzt wird.

Weder die Bundespolizei noch das Bundesinnenministerium wollten hierzu Fragen der deutschen Presse beantworten und nannten die Gefahr für die Sicherheit des Polizeieinsatzes. NSO reagierte auch nicht auf Medienanfragen. Im vergangenen Jahr wurde die Bundesregierung dreimal von Abgeordneten und Medien gefragt, ob Deutschland Kunde der NSO sei; Das Innenministerium hat jedes Mal erklärt, dass es diese Frage nicht beantworten kann.

In Frankreich hatte die Polizei etwa zehn Jahre lang das Recht, bei mehreren Ermittlungen Spyware einzusetzen. Nichts scheint jedoch darauf hinzuweisen, dass der französische Ermittlungsdienst ein Kunde von NSO ist.

Lesen Sie auch Artikel für unsere Kunden „Projekt Pegasus“: „Völkerrecht muss Spyware beschlagnahmen“

Welt

Adelmar Fabian

"Hipster-friendly writer. TV enthusiast. Organizer. General contractor. Internet pioneer."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert