Nachrichten aus Deutschland – Arztbesuche während der Arbeitszeit. Es kommt nicht selten vor, dass die einzigen freien Termine während der Arbeitszeit vereinbart werden. Ist der Gang zum Arzt während der Arbeitszeit ein Grundrecht der Arbeitnehmer oder ist er strengstens untersagt?
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Arztbesuche am Arbeitsplatz – erlaubt oder verboten?
Die Rechtsredaktion des SWR analysiert dieses Thema ausführlich. Das Wichtigste zuerst: Sie können nicht ohne Grund zu spät zur Arbeit kommen oder gar nicht erscheinen. Wenn Sie dies tun, erhalten Sie möglicherweise eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie Arzttermine nur während der Geschäftszeiten haben, sollten Sie immer mit Ihrem Chef sprechen. MÜSSEN LESEN: Der Gesundheitsminister hat eine Erhöhung der Krankenversicherungsprämien angekündigt
Zuerst die schlechte Nachricht: Termine bei Ärzten sind in der Regel privat, das heißt, sie sollten nicht während der Geschäftszeiten, sondern in Ihrer Freizeit vereinbart werden. Außerdem können Sie in dieser Zeit nicht mit Auszahlungen rechnen. Daher sollten Sie versuchen, einen Termin vor oder nach der Arbeitszeit zu vereinbaren. Wenn das nicht klappt, sollte man Urlaub machen.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel: Wenn ein Besuch „notwendig“ ist, können Sie während der Geschäftszeiten gehen und trotzdem bezahlt werden. Doch wann ist ein Arztbesuch „notwendig“? Der SWR empfiehlt dies bei plötzlich auftretenden Erkrankungen. Zum Beispiel, wenn Sie morgens aufwachen und sich sehr unwohl fühlen oder während der Arbeitszeit plötzlich krank werden. Auch in solchen Fällen gilt: Sie müssen Ihren Chef informieren und dürfen erst dann zum Arzt gehen.
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Quelle: inFranken.dePolskiObserwator.de
ERNEUERN 16.06.2023 09:44
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