An diesem Wochenende werden in der nordrhein-westfälischen Stadt Gelsenkirchen alle Elektroroller zum Verleih verschwinden. Was bedeutet das für Benutzer?
Bis Samstag müssen die 350 Leihroller die Stadt verlassen
Auf den Straßen von Gelsenkirchen dürfen künftig keine gemieteten Elektroroller mehr eingesetzt werden. Die Stadt verhängte das Verbot nach einem Streit mit Bolt and Tier, einem Unternehmen, das Elektroroller vermietet. Gegen das Verbot haben beide Unternehmen rechtliche Schritte eingeleitet. Das Landesverwaltungsgericht Gelsenkirchen hat hierzu gerade eine Entscheidung gefällt. Er befand, dass das Verbot legal sei.
Die Entscheidung bedeutet, dass bis Samstag insgesamt 350 Leihroller aus der Stadt verschwinden müssen. Privatnutzer können ihre eigenen E-Scooter weiterhin nutzen.
Voraussetzungen für die Registrierung bei KTP
Bisher verlangte Gelsenkirchen von Nutzern, die E-Scooter mieteten, eine Registrierung mit Personalausweis oder Führerschein. Damit will die Stadt die Verkehrssicherheit verbessern und die Ahndung von Verstößen erleichtern.
Nach Angaben der Stadt fühlen sich Nutzer von gemieteten Elektrorollern durch die Anonymität sicher und können bei unangemessenem Verhalten nicht identifiziert werden.
Der Hauptprozess steht noch aus
Unternehmen, die Elektroroller-Verleihdienste anbieten, haben der Pflicht zur Registrierung mit einem Personalausweis nicht zugestimmt. Sie gaben an, dass dies die Sicherheit nicht verbessern würde. Stattdessen schlagen sie alternative Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch von Mietfahrzeugen vor.
Das letzte Wort ist in diesem Fall noch nicht gesprochen: Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig und das Hauptverfahren ist noch anhängig. Unternehmen, die Rollerverleih anbieten, haben zudem die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung bei einem Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Quelle: www.t-online.de
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