Das teilte gestern die Bundesnetzagentur mit, die auch für die Energienetzregulierung zuständig ist Aufruf an alle deutschen ÜbertragungsnetzbetreiberErarbeitung von Vorschlägen zum Management der Übertragungskapazitäten an der deutsch-österreichischen Grenze. Die Änderung des faktischen Übertragungskapazitätsvergabesystems würde das Ende der bisherigen Form gemeinsamer Gewerbezonen bedeuten, die seit langem zwischen europäischen Netzbetreibern umstritten sind.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Einführung eines Engpassmanagementsystems an der deutsch-österreichischen Grenze unumgänglich, da die Übertragungsnetze in Deutschland, Österreich, Polen und der Tschechischen Republik technisch nicht in der Lage sind, den gesamten gehandelten Strom zu übertragen und trotz alledem Der Ausbau kann den langfristigen Stromfluss nicht bewältigen. Das System, das im Sommer 2018 implementiert werden soll, wird Intraday-Märkte sowie eintägige und langfristige Verträge umfassen.
„Bisher ist der Bedarf an Weiterverbreitungen größtenteils auf unsere Unfähigkeit zurückzuführen, die Übertragungskapazitäten an der Grenze zu Österreich zu verwalten. Ein noch größeres Risiko für die Sicherheit des Netzbetriebs stellt die Sonderbehandlung der österreichischen Grenze dar. Der Bedarf an Weiterübertragungen wird deutlich reduziert, wenn Maßnahmen zum Engpassmanagement umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass Strom auf der Grundlage der technisch verfügbaren Übertragungskapazität gehandelt wird.“
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
Gleichzeitig empfahl die Agentur für europäische Zusammenarbeit bei der Energieregulierung (ACER) im vergangenen September die Aufteilung der Handelszonen. Allerdings erklärte die Direktorin der Energiepolitikabteilung der Direktion der Europäischen Kommission, Mechtilda Wörsdörfer, im Januar dieses Jahres, dass die Kommission gegen die direkte Aufteilung einer gemeinsamen Handelszone sei, da dieser Schritt der Idee einer Verbindung europäischer Energiemärkte zuwiderlaufe .
Nach Angaben der deutschen Regulierungsbehörde steht die Anpassung des Systems, bei dem der Handel zwischen Deutschland und Österreich auf der Grundlage der tatsächlichen Übertragungskapazität abgewickelt wird, im Einklang mit europäischem Recht. Übermäßiger Handel zwischen Ländern gefährde auch die Sicherheit der Stromnetze in einigen Ländern und schränkt andere Teilnehmer am grenzüberschreitenden Stromhandel ein, so die Bundesnetzagentur.
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