Wenn Issa al-H. Dürfen sie sich zum Zeitpunkt des Anschlags in Solingen noch in Deutschland aufhalten? Diese Frage wird seit dem Wochenende aufgeworfen, nachdem der 26-jährige Syrer am Freitagabend in der nordrhein-westfälischen Stadt mutmaßlich drei Menschen erstochen haben soll. Und schließlich brachte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Sonntagabend das Thema auf den Punkt, als er sagte: „Wenn irgendwo etwas schief geht, sei es unabhängig von der Behörde, sei es vor Ort in Bielefeld, in Paderborn oder …“ Auf Landes- oder Bundesebene muss die Wahrheit ans Licht kommen.“
Eines ist klar: In Wirklichkeit handelt es sich um den Verdächtigen Issa al-H. wurde im Juni letzten Jahres nach Bulgarien abgeschoben, weil sein Asylantrag in Deutschland, wo er 2022 ankam, abgelehnt wurde. Der Syrer ist über Bulgarien in die EU eingereist – nach den EU-Asylvorschriften ist Bulgarien also tatsächlich für ihn verantwortlich. Hierhin musste Issa al-H also gehen. zurückkehren.
Eine solche Abschiebung in das Einreiseland wird offiziell „Überstellung“ genannt, und dafür gibt es eine Frist: Diese muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen, andernfalls ist das Einreiseland (hier: Bulgarien) nicht mehr für das Asylverfahren zuständig, sondern das Land, in dem der Flüchtling seinen Wohnsitz hat (hier: Deutschland).
Nach dem Terroranschlag in Solingen kam es umgehend zu politischen Auseinandersetzungen. Im Fall von „Caren Miosga“ ist die Debatte weitgehend sachlich. Möglicherweise lag es auch daran, dass die üblichen Rührwerke nicht zur Verfügung standen.
Issa al-H., der Mitte 2023 noch in einer Unterkunft in Paderborn lebte, sollte nach Bulgarien überstellt werden, scheint aber am Tag seiner geplanten Abschiebung nicht dort gewesen zu sein. Die sechsmonatige Frist ist abgelaufen – und der Mann kam Ende 2023 endlich in den Genuss des sogenannten Zusatzschutzes, der ihm den Verbleib in Deutschland ermöglichte. Dieser Status richtet sich an Asylbewerber, die nicht nachweisen können, dass sie in ihrem Heimatland persönlich oder politisch verfolgt wurden, aber in ihrem Heimatland ihr Leben riskieren, beispielsweise aufgrund eines Krieges. Viele syrische Flüchtlinge leben in Deutschland mit zusätzlichem, aber begrenztem Schutz. Issa al-H. kam nach Solingen.
Was versteht man unter „Flüchtling“ im rechtlichen Sinne?
Es stellt sich die Frage: Wie intensiv sucht die Ausländerbehörde in Bielefeld, die die Überstellung hätte organisieren sollen, nach diesem Mann? Tot Bild-ZeitungsberichteOhne die Quelle zu nennen, sagte die Polizei, sie sei nur einmal im Tierheim aufgetaucht und habe es verlassen, als sie Issa al-H verhaftet habe. werde mich dort nicht treffen. Die Frage ist relevant, da sich die Abschiebungsfrist verlängert, wenn sich die Person absichtlich versteckt. ob es „volatil“ ist, wie in den einschlägigen Dublin-Verordnungen festgelegt. Der Übertragungszeitraum beträgt also 18 Monate. Sprich: In diesem Fall Isa al-H. Es könnte noch im Jahr 2024 in Bulgarien eingeführt werden.
Und hier gibt es nun rechtlichen Spielraum für die Interpretation dessen, was als „volatil“ bezeichnet werden kann. Die Tatsache, dass ein Mann nicht in der Unterkunft anwesend war, als die Beamten vor der Tür standen, reicht offenbar nicht aus. In einem Urteil aus dem Jahr 2021 bezog sich das Bundesverwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH).: Als Flüchtling gilt jeder, der „vorsätzlich vor der für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen nationalen Behörde flieht, um diese Überstellung zu vereiteln“. Wenn er einfach die Wohnung verließ, ohne vorher die Behörden zu benachrichtigen, reichte das nicht aus.
Wüst: „Wir müssen Klartext sprechen“
Bedeutung: Wenn der Herrscher Issa al-H. häufiger und intensiver folgt. Wenn sie nach ihm suchten, könnten sie ihn finden und nach Bulgarien bringen, andernfalls würde er als Flüchtling und „auf der Flucht“ aufgeführt, sodass er Monate später abgeschoben werden könnte. Aber wie er ist Issa al-H. Er wartete nur sechs Monate und durfte dann weiter in Deutschland leben. Die Polizei betrachtete ihn nie als Kriminellen, weshalb sie wahrscheinlich weniger Druck sahen, ihn zu finden als andere Ausreisekandidaten. Stark Bild Der Syrer übergab sich vier Tage nach Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist den Behörden.
„Es gibt viele Fragen. Da sind auch viele Behörden involviert“, sagte NRW-Ministerpräsident Wüst. Über Asyl oder zusätzlichen Schutz entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Es fällt in die Zuständigkeit staatlicher und lokaler Behörden. „Das muss geklärt werden und wir müssen klar sagen, wenn etwas nicht stimmt“, sagte Wüst.
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