Deutsche Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren. Der Bundestag stimmte dem neuen Gesetz zu

19.01.2024 16:05
– ERNEUERN 19.01.2024 16:35

Deutsche Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren, teilweise sogar nach drei Jahren. Der Bundestag verabschiedet einen neuen Reformentwurf zur deutschen Staatsbürgerschaft. Diese bahnbrechende Gesetzesänderung ermöglichte die Einbürgerung bereits nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland, teilweise sogar schon nach drei Jahren. Das bringt das neue deutsche Staatsbürgerschaftsgesetz. Die geänderten Regelungen treten drei Monate nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
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Deutsche Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren – Bundestag stimmt neuem Gesetz zu

Der Bundestag verabschiedet den Plan der Regierungskoalition zur Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Reem Alabali-Radovan (SPD), die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Integration, wirbt im Bundestag aktiv für die neuen Verordnungsentwürfe. „Deutschland war schon immer ein Einwanderungsland“, sagte er. Aktuelle Reformen zielen darauf ab, die Bundesrepublik zu einer „zukunftsfähigen Einwanderungsnation“ zu machen. Ziel ist es unter anderem, in Deutschland lebenden Ausländern die Beantragung der Staatsbürgerschaft zu erleichtern und die Zahl der Einbürgerungen zu erhöhen. Die Reform sieht auch die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft vor. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Reformen als Teil der Modernisierung der Gesellschaft.
Die wesentlichen Reformpunkte des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts sind:

Einbürgerung in Deutschland nach 5 Jahren bleiben

Ausländer, die sich schon länger legal in Deutschland aufhalten, können nach fünf Jahren einen deutschen Pass beantragen. Bisher konnten sie nach acht Jahren die Einbürgerung beantragen. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist eine Einbürgerung bereits in drei Jahren möglich. Das gilt zum Beispiel für gute Sprachkenntnisse, soziales Engagement oder herausragende Leistungen in Schule oder Beruf.
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Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland

Die Vorschriften, die bei der Übernahme der deutschen Sprache einen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erfordern, werden gelockert. Zukünftig kann grundsätzlich jede Person mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzen. Mit dieser Änderung soll der emotionalen Bindung Rechnung getragen werden, die viele Einwanderer mit ihren Heimatländern haben.

Deutsche Staatsbürgerschaft für Kinder von Einwanderern

Alle in Deutschland geborenen Kinder von Einwanderern erhalten ohne weitere Auflagen die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. In Deutschland geborene Kinder können die deutsche Staatsbürgerschaft und die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes ihrer Eltern erhalten.
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Engagement für den Schutz jüdischen Lebens bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft

Als Reaktion auf antisemitische und antiisraelische Proteste wurde die Forderung aufgenommen, die „besondere historische Verantwortung Deutschlands für das Unrecht der NS-Herrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“, zu benennen.

Deutschkenntnisse

Es werden Einrichtungen für die ältere Generation der „Gastarbeiter“ bereitgestellt, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben. Für die Einbürgerung ist das Bestehen eines schriftlichen Deutschtests oder eines Staatsbürgerschaftstests nicht erforderlich. Mit dieser Änderung soll die „Lebensleistung“ dieser Generation gewürdigt werden. Lesen Sie weiter unten

Voraussetzung für die Beantragung der Staatsbürgerschaft sind Deutschkenntnisse

Die Notwendigkeit, über ein Einkommen zu verfügen, das es einer Person ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten in Deutschland

Grundvoraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist die Fähigkeit, für den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen aus eigenen Mitteln sorgen zu können. Ausnahmen gibt es jedoch beispielsweise für ehemalige „Gastarbeiter“, die vor 1974 nach Deutschland kamen, und für ehemalige Vertragsarbeiter aus Ostdeutschland.
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Möglichkeit zum Entzug der Staatsbürgerschaft

Ein Widerruf der Staatsbürgerschaft für Ausländer ist weiterhin möglich. Nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz kann die Einbürgerung innerhalb von zehn Jahren widerrufen werden, beispielsweise wegen falscher Angaben im Antrag.
Der vom Bundestag verabschiedete Reformentwurf stellt klar, dass falsche Behauptungen der Loyalität gegenüber der freiheitlich-demokratischen Ordnung Deutschlands zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen können.

Etwa 12 Millionen Menschen in Deutschland besitzen keinen deutschen Pass

Das Bundesinnenministerium schätzt die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, auf ca 12 Millionen. Von ihnen Etwa 5,3 Millionen Menschen leben seit mindestens 10 Jahren in Deutschland. Nach Angaben des Ministeriums ist die Einbürgerungsquote im Vergleich zu anderen Ländern der Europäischen Union unterdurchschnittlich.
Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz tritt drei Monate nach seiner Bekanntgabe in Kraft.
Quelle: ZDF.dePolskiObservator.de

Eckehard Beitel

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