Die Stadtverwaltung wollte zunächst, dass beide Dienstleister die Roller mit einer Kundenregistrierungspflicht nutzen, etwa durch Hochladen eines Bürgerausweises oder Führerscheins in eine Internetanwendung. Dies dient dazu, den Kunden bei Bedarf nachzuverfolgen. Allerdings weigerte sich der Betreiber grundsätzlich, seinen Kunden zu identifizieren, sodass der Streit vor Gericht endete.
„Das Gericht bestätigte zudem die Auffassung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, dass die Registrierung und Freischaltung von Benutzerkonten verfolgbarer Personen ein nachvollziehbares rechtliches Instrument zur Identifizierung von Kunden im Falle einer Straftat darstellt“, sagte Rathaussprecher Martin Schulmann laut der Zeitung . Bild.
Die Stadt kündigte an, dass sie sich selbst darum kümmern werde, wenn die Roller nicht verloren gingen.
Die Gelsenkirchener Verwaltung reagiert auf zunehmende Fälle von rücksichtslosem Verhalten von Rollerfahrern, darunter die Durchführung von Rennen in der Innenstadt, das Fahren zu zweit oder auf Fußgängerzonen.
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Der Täter flüchtet meist nach der Kollision und ist schwer ausfindig zu machen. Im vergangenen Jahr kam ein Radfahrer ums Leben, als er gegen einen achtlos auf der Straße abgestellten Roller prallte.
Die beiden Anbieterunternehmen erwägen, gegen die Entscheidung der PTUN Berufung einzulegen. Der Fall muss dann vor dem Oberverwaltungsgericht Münster behandelt werden.
Das Verbot gilt nur für gemeinsam genutzte Elektroroller, nicht für private Roller. Ähnliches geschah auch in Paris, wo im vergangenen Jahr als erste Stadt Europas Sammelwagen eingeführt wurden.
Viele Bewohner der Metropole am Ufer der Seine beschweren sich darüber, dass geparkte Roller Gehwege blockieren und ihre Benutzer Fußgänger gefährden. Deshalb hat das Pariser Rathaus ein Referendum abgehalten, bei dem 89 Prozent der Teilnehmer für ein Verbot von Motorrollern stimmten.
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