In Deutschland sind 15 Prozent der Menschen von dem Problem Fettleibigkeit betroffen. Kinder im Alter von 3 bis 17 Jahren.
Ab dem 12. Juni wird der Gesetzentwurf „fast alle Milchprodukte“ abdecken. Beamte des Gesundheitsministeriums erklärten, dass sie sich bei der Zusammenstellung der Liste auf das Nährwertprofil der Weltgesundheitsorganisation für Europa stützten, das Höchstwerte für Salz, Fett und Zucker in Lebensmitteln festlegt.
Laut „Bild“ sollten nach diesen Regeln 100 Gramm Milchprodukte nur 17 Gramm Fett enthalten, ausgenommen sind Produkte wie Käse und Hüttenkäse. „Dies hat zu einem völligen Verbot der Werbung für Milchprodukte geführt!“ – betont „Bild“.
Trotz der Korrekturen beim Joghurt (Anhebung des zulässigen Fettgehalts von 2,5 auf 3 Gramm) gilt selbst der klassische Naturjoghurt immer noch als ungesund (weil er etwa 3,5 Gramm Fett enthält).
Das Landwirtschaftsministerium betonte in dem Gesetzentwurf, dass „geringfügige Änderungen in der Rezeptur vieler Lebensmittel“ diese auch für Kinder geeignet machen würden. Allerdings könne man bei Käse und Joghurt „zukünftig nur noch mit fettarmen Produktvarianten werben“.
Diese Information sorgte in der Milchindustrie für Empörung. „Leider möchte das Ministerium viele Produkte, die zu Feinkost gehören, verbieten. Sie wollen die Werbung für Erdbeerjoghurt verbieten, obwohl Fruchtjoghurt für Kinder oft die einzige Möglichkeit ist, Joghurt zu konsumieren. Sogar normaler Käse, Vollfettjoghurt und Butter sind verboten. Das ist inakzeptabel“, betonte Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer des Milchwirtschaftsverbandes.
„Zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung gehören Milch, Käse, Joghurt und Hüttenkäse. „Es ist seltsam, dass so gesunde Lebensmittel verboten werden“, sagte der Vorsitzende des Bauernverbandes, Joachim Rukwied.
„Werbung für Naturjoghurt, Butter oder Käse ist grundsätzlich weiterhin erlaubt, solange sie sich nicht an Kinder richtet. „Unser Ziel ist es, die Gesundheit von Kindern zu schützen“, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Wie „Bild“ anmerkt, „klingt das im Gesetzentwurf allerdings anders.“ Die Verordnung sieht ein völliges Werbeverbot in Radio und Fernsehen von 6.00 bis 23.00 Uhr sowie ein Verbot der Platzierung von Werbetafeln im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Gemeindezentren und Freizeiteinrichtungen vor. sowie auf sozialen Medien wie Instagram, TikTok und YouTube. Bei Verstößen gegen das Verbot werden Geldstrafen von bis zu 30.000 PLN verhängt. Euro.
Masse/thebe/
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