Wohngeld in Deutschland. Wer hat Anspruch?

Nachrichten aus Deutschland – Wohngeld in Deutschland. Wohnen ist teuer, für manche Menschen zu teuer. Daher können Mieter und Vermieter mit geringem Einkommen Anspruch auf Wohngeld haben. Es ist wichtig zu wissen, wer Anspruch auf diese Leistungen hat.
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Wohngeld in Deutschland

Mieter erhalten Wohngeld, wenn ihr monatliches Einkommen unter einer bestimmten Schwelle liegt. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Das Wohngeldgesetz sieht sieben Mietniveaus vor (§ 12 WoGG). Das heißt, es kommt nicht unbedingt auf die tatsächliche Miete an, sondern allenfalls auf die für eine bestimmte Miethöhe vorgesehene Obergrenze. Im Allgemeinen gilt: Je höher die Stufe, desto höher ist die Miete, die zur Berechnung des Wohngeldes herangezogen wird.

Berechnung der Einkommensgrenze für Wohngeld

Ausgangspunkt ist das Bruttoeinkommen. Zusätzlich zu den Wohnkosten werden davon auch verschiedene Pauschalbeträge und Zulagen abgezogen. Wenn Sie beispielsweise gesetzliche Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen und Einkommensteuer zahlen müssen, wird Ihr Einkommen bei der Berechnung des Wohngeldes pauschal um 30 % gekürzt.

Am besten nutzen Sie den Wohngeldrechner des Wohnungsamtes, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wenn ja, wie viel Geld Sie voraussichtlich erhalten werden.

>>> Liegt Ihr Einkommen in diesem Bereich, können Sie Wohngeld beziehen

Wann beginnt das Wohngeld?

Liegt Ihr Einkommen unter dieser Grenze, können Sie Wohngeld beantragen. Dies gilt auch für Vermieter, die eigene Grundstücke nutzen, und Bewohner von Pflegeheimen, die keine sonstigen Sozialleistungen beziehen. Menschen, die Sozialhilfe, Bürgergeld oder Bafög beziehen, haben hingegen keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Wohnkosten in diesen Leistungen bereits enthalten sind.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie in der Regel Wohngeld erhalten ab dem Monat, in dem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben. Rückwirkend können Sie Leistungen nur erhalten, wenn Sie zunächst Bürgergeld oder Grundsicherung beantragt, diese aber nicht erhalten haben. Lesen Sie hier, welche Unterlagen Sie für den Anspruch auf Wohngeld benötigen.

Quelle: T-online.dePolskiObservator.de

Eckehard Beitel

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