26.06.2023 14:00
– ERNEUERN 27.06.2023 16:03
Gesetzesänderungen im Juli 2023. Es gibt zwei Monate im Jahr, in denen zahlreiche Regelungen in Kraft treten: zum Jahreswechsel im Januar, dann sechs Monate später. So mussten sich die Bewohner im Juli dieses Jahres erneut einigen Veränderungen stellen. Die zweite Jahreshälfte begann mit mehreren Gesetzesänderungen im Finanzbereich. Diese Änderungen kamen jedoch nicht allen zugute.
Prüfen: Eine wichtige Gesetzesänderung tritt in Kraft: Diese Menschen erhalten ab dem 1. Juli 2023 mehr Geld
Gesetzesänderungen im Juli 2023. Rentenerhöhung
Rentner erhalten ab dem 1. Juli mehr Geld. In Westdeutschland steigen die Renten um 4,39 Prozent, in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Das bedeutet, dass der einheitliche Wert der Altersrente bundesweit gilt – und zwar ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen. Der Grund liegt darin, dass sich die Löhne im Osten besser entwickeln als erwartet. MUSS LESEN: Wichtige Veränderungen in Polen im Juli 2023. Sie werden enorme Auswirkungen auf das tägliche Leben der polnischen Bevölkerung haben
Für den durchschnittlichen Arbeitnehmer mit 45 Dienstjahren bedeuten die Erhöhungen im Westen knapp 71 Euro mehr pro Monat, im Osten 93 Euro mehr. Natürlich können Verbesserungen von Person zu Person unterschiedlich sein. Lesen Sie hier mehr: Freude für 21 Millionen Rentner. Ab dem 1. Juli 2023 erhalten sie mehr Geld
Maestro-Aus
Ab dem 1. Juli können Banken und Sparkassen keine neuen Karten mehr mit der Maestro-Funktion ausstellen. Sie können Ihre bestehende Maestro-Girokarte jedoch bis zum Ablaufdatum weiter verwenden. Sie behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
Das Maestro-System bietet die Möglichkeit, im Ausland mit einer Girokarte zu bezahlen und Geld abzuheben. Wenn diese Funktion eingestellt wird, kann es sein, dass sie sich ändert oder auch nicht. Banken können weitere Systeme wie Mastercard Debit, Visa Debit oder V-Pay nutzen, damit ihre Kunden ihre Girokarten auch im Ausland nutzen können. Weitere Informationen zur Maestro-Rente finden Sie in diesem Artikel: 15 Millionen Kunden beliebter Banken warten auf den Umtausch von Zahlungskarten
Erhöhung der Pflegeprämien
Ab dem 1. Juli müssen viele Arbeitnehmer höhere Prämien für die Pflegeversicherung zahlen. Der Grund dafür ist die Wartungsreform, die darauf abzielt, die steigenden Kosten im Sektor abzumildern und die Finanzierung gerechter zu gestalten. Während Familien mit jüngeren Kindern von der Steuer befreit sind, werden kinderlose Arbeitnehmer stärker davon ausgenommen.
Die Reform wird auch Rentner treffen – sie werden es stärker zu spüren bekommen als andere. Im Gegensatz zu Erwerbstätigen müssen sie für die Behandlung eigene Beiträge zahlen. Ab Juli gelten folgende Gebührensätze:
- Für Kinderlose: 4 Prozent; Arbeitnehmerbeitrag: 2,3 Prozent
- Ein Kind: 3,4 %; Arbeitnehmerbeitrag: 1,7 %
- Zwei Kinder: 3,15 Prozent; Arbeitnehmerbeitrag: 1,45 Prozent
- Drei Kinder: 2,9 %; Arbeitnehmerbeitrag: 1,2 %
- Vier Kinder: 2,65 %; Arbeitnehmerbeitrag: 0,95 %
- Fünf oder mehr Kinder: 2,4 Prozent; Arbeitnehmerbeitrag: 0,7 Prozent
Eine neue Ergänzung zur Witwenrente
Verfügt der Begünstigte der Begünstigtenrente über ein eigenes Einkommen, wird dieses von der Witwen- bzw. Witwerrente abgezogen. Dies gilt jedoch nur, wenn Ihr Verdienst einen bestimmten Betrag übersteigt. Ab dem 1. Juli erhöht sich dieser Steuerfreibetrag für alle Bundesländer einheitlich auf 993 Euro (bisher: 951 Euro im Westen und 938 Euro im Osten). Für jedes waisengeldberechtigte Kind erhöht sich die Waisenrente um 211 Euro (bisher: 202 Euro im Westen und 199 Euro im Osten).
Der Teil des Einkommens, der die individuelle Ausschlussgrenze übersteigt, wird mit 40 Prozent der Witwen- bzw. Witwerrente berechnet. Konkret heißt das: Liegt das Nettoeinkommen eines kinderlosen Witwers bei 1.200 Euro im Monat, wird die Freigrenze ab Juli um rund 207 Euro überschritten. 40 Prozent dieses Betrages bzw. 82,80 Euro werden von dieser Rente abgezogen.
>>> „SIMs können in der gesamten Europäischen Union abgeschafft werden.“ Diese Änderungen werden voraussichtlich im jahr 2024 genehmigt.
Die Post hat den Preis erhöht
Ab dem 1. Juli müssen einige DHL-Kunden mehr bezahlen. Das Porto für ein 10-Kilogramm-Paket erhöht sich von 9,49 Euro auf 10,49 Euro. Pakete bis 31,95 Kilogramm sind mit 3,50 Euro teurer. Der Preis beträgt dann 19,99 € statt 16,49 €. Auch für Dienstleistungen wie Nachnahme oder übergroße Sendungen berechnet DHL höhere Gebühren.
Höhere Einziehungsfreigrenze
Jeder Bürger hat Anspruch auf einen bestimmten Betrag an unpfändbarem Einkommen. Ab dem 1. Juli erhöht sich der Grundpfändungsfreibetrag von 1.339,99 Euro auf 1.409,99 Euro. Dies gilt für Schuldner, die keinen Unterhalt zahlen müssen. Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, erhöht sich die Ausschlussgrenze wie folgt:
- Ein Unterhaltsberechtigter: 1.939,99 €
- zwei Familienangehörige: 2.229,99 €
- drei Angehörige: 2.519,99 €
- vier Angehörige: 2.819,99 €
- fünf Angehörige: 3.109,99 €
Übersteigen die Erwerbseinkünfte den Grundfreibetrag, bleiben drei Zehntel des darüber liegenden Nettogehalts pfändungsfrei (§ 850c Abs. 3 ZPO). Wenn Sie unterhaltsberechtigt sind, können für die erste Person zwei Zehntel Ihres Nettogehalts nicht geltend gemacht werden. Für den zweiten bis fünften Angehörigen kommt jeweils ein weiteres Zehntel hinzu.
elektronisches Rezept
Ab dem 1. Juli können gesetzlich Versicherte in Apotheken E-Rezepte ausfüllen – sofern die Apotheken an das System angeschlossen sind. Bis Ende Juli waren es bis zu 80 Prozent. Apotheke. Ärzte müssen also keine Rezepte mehr in Papierform ausstellen.
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Quelle: T-online.dePolskiObserwator.de
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