Verstehen Sie das neue deutsche Gesetz zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte | Welt

Das Reichstagsgebäude in Berlin. — Foto: Ingo Joseph/Pexels

Die am Freitag (07.07.) vom Bundesrat verabschiedete Reform des Einwanderungsgesetzes, die den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen außerhalb der Europäischen Union (EU) erleichtern soll, hat ihre letzte Gesetzgebungsphase durchlaufen.

Die Änderungen werden schrittweise bis 2024 eingeführt.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten vereinbarten Punkte.

„Opportunity Card“ zur Jobsuche

  • Ausländern wird ermöglicht, bis zu einem Jahr auf Arbeitssuche in Deutschland zu bleiben.
  • Voraussetzungen: eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Bachelor-Abschluss.
  • Die auf einem Punktesystem basierende Karte wird an Arbeitnehmer mit gutem Arbeitsmarktpotenzial und unter Berücksichtigung folgender Kriterien vergeben: berufliche Qualifikation und Erfahrung, Englisch- und Deutschkenntnisse, Alter und Bezug zu Deutschland. Bei einem Partner wird auch das berufliche Potenzial des Partners berücksichtigt.
  • Einkommen: Um neben der Arbeitssuche Geld zu verdienen, ist es denjenigen, die die Karte akzeptieren, auch möglich, einer regelmäßigen Arbeit bis zu 20 Stunden pro Woche nachzugehen.

Vereinfachter Prozess für nicht-deutsche Studierende

Auch wer noch keinen anerkannten Berufsabschluss in Deutschland besitzt, kann – mit Ausnahme gesetzlicher Berufe, wie z. B. der Rechtswissenschaften – vom ersten Tag im Land einwandern und dort arbeiten, sofern er folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Berufsabschluss mit einer Mindestdauer von zwei Jahren.
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
  • Konkrete Stellenangebote mit einem monatlichen Mindestgehalt entsprechend der Berufskategorie.
  • Wer weniger als das gesetzliche Mindesteinkommen verdient, muss über einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss verfügen. Dafür müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzliche Qualifikationsanforderungen erfüllen.

Mehr Flexibilität für Studierende in Deutschland

  • Wer in Deutschland studiert hat oder bereits über einen anerkannten Berufsabschluss verfügt, kann auf Wunsch in einem verwandten Bereich arbeiten. Beispielsweise kann ein Maurer als Maler arbeiten, ein gelernter Betriebswirt in der Logistik.

Mehr Flexibilität für Studierende und Studierende der Deutschkurse

  • Studierende der Ingenieurswissenschaften und höherer Studiengänge haben mehr Flexibilität, ihr Studium mit etwas Arbeit zu vereinbaren.
  • Schüler deutscher Sprachschulen können Gelegenheitsarbeiten verrichten.

Spezifische Regeln für IT-Fachkräfte

Fachkräfte der Informationstechnologie können ohne akademischen Abschluss und ohne Kenntnisse der deutschen Sprache in Deutschland arbeiten, sofern sie ihre Qualifikation anderweitig nachweisen (Berufserfahrung).

Berufstätige, die ab dem 1. März 2024 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, können ihre Eltern und sogar ihre Schwiegereltern nach Deutschland holen.

Integration von Flüchtlingen

Personen, die vor dem 29. März 2023 einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben, können unabhängig von der Prüfung des Antrags im Land bleiben, wenn ihnen ein Arbeitsplatzangebot mit ausreichender beruflicher Qualifikation vorliegt.

Anke Krämer

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