Nachrichten aus Deutschland – Zahnpflege in Deutschland. Ob professionelle Zahnreinigungen, Füllungen oder Zahnersatz: Die Kosten für einen Zahnarztbesuch können sich schnell summieren. Deshalb ist es gut zu wissen, was Ihre gesetzliche Krankenversicherung abdeckt. Das zahlt die Krankenkasse, Sie müssen es aus eigener Tasche bezahlen
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Zahnpflege in Deutschland
Viele Menschen müssen beim Zahnarztbesuch für Zahnreinigungen oder Backenzahnfüllungen aus Kunststoff bezahlen. Dies geschieht oft, weil sie nicht ausreichend informiert sind, stellte eine Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen fest. Allerdings muss der Zahnarzt auch andere Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen, die selbst zu bezahlen sind. Zum Beispiel kostenlose Krankenversicherungsleistungen für Pflichtversicherte.
Das zahlt die Krankenkasse, Sie müssen es aus eigener Tasche bezahlen
- Patch: Pflichtversicherte haben einen Anspruch auf Kündigung ohne Zuzahlung. Dies gilt für Amalgam (Quecksilbergemisch) im hinteren Augenabschnitt und Komposit (Kunststoff) im vorderen Augenabschnitt. Werden sie von der Krankenkasse oder privat bezahlt? Weist die Füllung Mängel auf, die der Patient nicht zu vertreten hat, muss der Zahnarzt diese kostenlos reparieren oder ersetzen. Diese sogenannte Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre – auch für Prothesen.
- Zahnersatz: Auch Zahnersatz kann teuer sein. Deshalb rät die Verbraucherzentrale: Wenn Sie Zahnersatz, Brücken oder Kronen benötigen, sollten Ihnen drei Lösungen angeboten werden: günstig, moderat und teuer.
Der günstigste Preis ist die sogenannte Regelpflege. Aber Vorsicht: Auch dafür müssen Sie etwas bezahlen, denn die Krankenversicherung gibt nur 60 Prozent Zuschuss. Wenn Sie in Ihrem Bonusbuch gute Aufzeichnungen führen, also nachweisen können, dass Sie sich regelmäßigen Kontrollen unterzogen haben, können Sie sogar damit rechnen 75 %. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie über ein geringes Einkommen verfügen, beispielsweise durch den Bezug von BAföG oder Sozialhilfe, können Sie einen Antrag stellen. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig.
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Wie wäre es mit einem rein präventiven Besuch?
Zweimal im Jahr können Sie Ihre Zähne kostenlos beim Zahnarzt überprüfen lassen. Dabei handelt es sich um eine obligatorische Krankenversicherungsleistung. Einmal im Jahr wird Zahnstein auch von der Krankenkasse entfernt.
Eine gründlichere, professionell durchgeführte Zahnreinigung ist keine Leistung der Krankenkasse, viele Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten. Normalerweise liegt sie zwischen 80 und 120 Euro.
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Quelle: chip.dePolskiObserwator.de
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