Steuer wegen Rentenerhöhung. Das ist das Limit

Nachrichten aus Deutschland – Steuer wegen Rentenerhöhung. Rund 21 Millionen Rentner erhalten ab Juli mehr Geld. Die jährliche Rentenindexierung tritt jeweils zum Monatsanfang in Kraft. Die Rentenleistungen stiegen im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Dadurch müssen mehrere Rentner gleichzeitig Steuern zahlen.
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Mit der Rentenerhöhung werden einige Rentner Steuern zahlen müssen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gilt dies für ebenso viele 109.000 Menschen. Bei höheren Einkünften würden sie den sogenannten Grundfreibetrag überschreiten, der derzeit für Alleinstehende bei 10.908 Euro bzw. für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 21.816 Euro liegt, und müssten daher einen Teil ihrer Rente versteuern.

Wenn Ihre jährliche Rentenzahlung – einschließlich aller Erhöhungen – den Grundfreibetrag abzüglich des Freibetrags und des Versicherungsbetrags übersteigt, müssen Sie Steuern zahlen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Daher führt jede Erhöhung der Rente auch zu einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens. Anschließend muss der Rentner eine Steuererklärung abgeben.

Steuer wegen Rentenerhöhung. Das ist das Limit

Der Bund der Steuerzahler hat für IPPEN.MEDIA eine Redaktion vorbereitet Jahresrente im jahr 2024, die weiterhin einkommensteuerfrei bleibt – je nach Rentenjahr und Region. Die Tabelle basiert auf einem zusätzlichen GKV-Satz von 1,6 % und einer Stichprobe von Rentnern, die über keine weiteren Einkünfte oder steuerlichen Besonderheiten verfügen.

Ruhestandsjahr 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 und früher
Westen 15.374 € 15.591 € 15.617 € 15.718 € 16.065 € 16.332 € 16.591 € 16.873 € 17.116 € 17.336 € 17.634 € 18.001 € 18.354 € 18.676 € 19.106 € 19.476 € 19.782 € 20.200 € 20.703 €
Ost 15.374 € 15.591 € 15.575 € 15.645 € 15.949 € 16.171 € 16.394 € 16.609 € 16.738 € 16.874 € 17.097 € 17.284 € 17.468 € 17.725 € 18.070 € 18.324 € 18.521 € 18.845 € 19.230 €
Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSi) des Bundes der Steuerzahler

Bedenken Sie dies bei der Berechnung

Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens werden alle Einkünfte addiert. Das Gesamteinkommen bestimmt – also neben der gesetzlichen Rente auch Einkünfte aus privater Altersvorsorge, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte. Anschließend werden die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung sowie weitere individuelle Renten abgezogen, die je nach Rentenjahr variieren können.

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Eckehard Beitel

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