Die Bundesregierung plant die Einführung neuer Gesetze, die den Einsatz von KI-Technologie durch Arbeitgeber zur Überwachung und Kontrolle bestehender Mitarbeiter oder zur Unterstützung der Überprüfung potenzieller Mitarbeiter einschränken.
Neues Datenschutzgesetz wird KI-Praktiken in Deutschland einschränken
Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil planen die Einführung von Arbeitnehmerdatenschutzgesetzen, die den Umfang einschränken, in dem KI Arbeitgebern Informationen über ihre Mitarbeiter oder potenziellen Mitarbeiter zur Verfügung stellen kann.
Es wird erwartet, dass das neue Gesetz die Art und Weise einschränkt, wie Arbeitgeber KI-Programme nutzen können, um beispielsweise Informationen über den Gesundheitszustand, den Standort, die politischen Neigungen oder die Sexualität von Arbeitnehmern zu erhalten.
Überwinden Sueddeutsche ZeitungFaeser sagte, die Bundesregierung erkenne zwar an, dass KI eine immer wichtigere Rolle in der Gesellschaft spiele und „enorme Chancen“ biete, sie erlaube aber auch Szenarien, in denen Prozesse „nicht mehr transparent“ seien. […] Menschen werden Opfer von Diskriminierung oder […] Menschenrechte werden durch rechtswidrige Überwachung verletzt.“
Heil möchte, dass Arbeitnehmer in der digitalen Welt geschützt bleiben
Für Heil ist ein neues Gesetz dringend nötig. „Gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Arbeitnehmerschutz müssen auch in der digitalen Arbeitswelt gelten“, sagte der Arbeitsminister. Sueddeutsche Zeitung.
Faeser fügte hinzu, dass Videoaufnahmen von Mitarbeitern nur in Ausnahmefällen zur Sicherheit der Mitarbeiter erlaubt seien, beispielsweise wenn Feuerwehrleute im Dienst sind, und dass am Arbeitsplatz immer ein unbeaufsichtigter Raum vorhanden sein sollte. .
„[The employer] „Es ist uns auch nicht gestattet, Bewerbungen oder umfassende Leistungsprofile über Kandidaten oder bestehende Mitarbeiter zu erstellen“, fuhr der Finanzminister fort.
Mit dem neuen Gesetz will die Regierung den Einsatz von KI-Programmen im Bewerbungsprozess einschränken. Sie muss künftig wissenschaftlichen Standards genügen und kann nur den Qualitäten der für die Stelle relevanten Kandidaten gerecht werden.
Der erste Entwurf des neuen Gesetzes wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres veröffentlicht.
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15.05.2023 10:00:00
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