Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte Lina E., 28, zu fünf Jahren und drei Monaten und die anderen drei Angeklagten zu jeweils rund drei Jahren Haft. Das Gericht stellte fest, dass die vier eine kriminelle Vereinigung gegründet hatten, die es auf Neonazis abgesehen hatte, diese angegriffen und ihnen Schaden zugefügt hatte. Die Ermittlungen gegen weitere 15 Verdächtige dauern an.
Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen Lina E. aus, allerdings mit strenger Meldepflicht, da sie zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte. Sollte das Urteil rechtskräftig sein, muss er jedoch mindestens ein weiteres Jahr im Gefängnis verbüßen.
Der Prozess gegen Lina E. und ihre grausame Verurteilung waren politisch motiviert und dienten in mehrfacher Hinsicht einem politischen Zweck.
Das Urteil selbst basierte auf zweifelhaften Indizien, Vermutungen und den Aussagen zweifelhafter Kronzeugen. Obwohl der Prozess 98 Tage dauerte, lieferte das Gericht keine eindeutigen Beweise für die Taten, für die die Angeklagten verurteilt wurden. Nur in einem Fall, dem Anschlag auf den Neonazi Leon R. in der Stadt Eisenach im Dezember 2019, konnte er einen indirekten Zusammenhang zwischen der kurz darauf verhafteten Lina E. und bestimmten Taten herstellen.
Die für Straftaten gegen die Staatssicherheit zuständige Bundesanwaltschaft (ansonsten liegt die Strafverfolgung in der Zuständigkeit des Bundeslandes) hat sich umgehend der Sache angenommen und diese bewusst aufgebläht. Er ließ Lina E. zu einem Richter fliegen, der sie als Terroristin festnahm, ihr eine zweieinhalbjährige Haft bestätigte, sie als Täterin bezeichnete und eine achtjährige Haftstrafe forderte.
Die Bundesanwaltschaft „kennt nur einen Weg“, nämlich taz In der Zeitung heißt es: „Immer wenn eine Frau am Tatort ist, wird vermutet, dass es sich um Lina E. handelt. Immer wenn es Indizienbeweise gibt, wird gegen den Angeklagten gespielt.“ Die Behörden behielten sogar versehentlich oder absichtlich das Alibis eines der schlafenden Angeklagten in den Akten der Bundesanwaltschaft. Schließlich ist es die Verteidigung, die gegraben werden muss.
Die im November 2019 vom Sächsischen Landeskriminalamt zur Bekämpfung des „Linksextremismus“ eingerichtete Sonderkommission Soko Linx ist, wie wir in einem früheren Artikel berichteten, „eine Art Gemeinschaftsunternehmen der sächsischen Polizei und der Kriminalpolizei“. Rechts. Einzelheiten aus den Ermittlungsakten, darunter die ungeschwärzten Namen mutmaßlicher Antifaschisten, wurden wiederholt über rechtsextreme Parteien an die Öffentlichkeit gelangt. Kompakt Zeitschrift und Online-Fokus.
„Ermittlungen und Recherchen zeigen zunehmend, dass die Polizei nicht nur rechtsextremen Elementen nahe steht, sondern auch als Teil rechter Netzwerke agiert. Er scheint systematisch Informationen an Rechtsextremisten weiterzugeben und mit ihnen zusammenzuarbeiten.
Die langen Haftstrafen für Lina E. und ihre Mitangeklagten stehen im krassen Gegensatz zur Nachsicht der Justiz gegenüber gewalttätigen Rechtsextremisten.
So wurde André Eminger während der NSU-Prozesse in München nur zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, obwohl er Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe unterstützt und begleitet hatte, die in der Vergangenheit mindestens zehn rassistische Morde begangen hatten . 14 Jahre. Er verließ den Gerichtssaal als freier Mann.
Zwei Neonazis, die 2018 im thüringischen Fretterode zwei Fotojournalisten angegriffen und schwer verletzt hatten, kamen mit Bewährungsstrafen und mehreren Stunden gemeinnütziger Arbeit davon. Richterin Andrea Kortus vom Landgericht Mühlhausen begründete das milde Urteil damit, dass die Angeklagten den Fotojournalisten für einen Antifa-Aktivisten gehalten hätten. „Nach Ansicht des Gerichts erscheint es rechtmäßig, gegen linke Aktivisten vorzugehen und sie auf brutalste Weise anzugreifen“, kommentierten wir das Urteil. Dies war jedoch, wie das Dresdner Gerichtsurteil gegen Lina E. zeigte, nicht der Fall.
Seit Beginn des Prozesses gegen Lina E. und ihre Mitangeklagten verfolgt der Staat das Ziel, jede Opposition gegen den rechten Flügel als „Linksextremismus“ zu entlarven und zu kriminalisieren.
Dass Rechtsextreme vom Staat gefördert, verschleiert und bei Enttarnung mit Schutzhandschuhen manipuliert werden, ist seit den Enthüllungen über den NSU und Hannibals Netzwerk innerhalb der Sicherheitskräfte weitgehend unbekannt. Das Ausmaß der rechten Gewalt in Deutschland ist immens. Die Antonio-Amadeu-Stiftung hat seit 1990 219 Tote durch Rechte gezählt. Das Bundeskriminalamt meldete im vergangenen Jahr 1.170 rechtsextreme Gewaltverbrechen, 12 % mehr als im Vorjahr. Fast 600 Rechtsextremisten mit außerordentlichem Haftbefehl sollen unauffindbar sein.
Das Land Sachsen ist seit langem eine rechtsextreme Hochburg mit starken Verbindungen zu den höchsten Ebenen von Staat und Regierung. Es gibt ganze Regionen, die von der extremen Rechten terrorisiert werden. Im sächsischen Chemnitz konnte der NSU jahrelang ununterbrochen seine tödlichen Anschläge planen, umgeben von einer unterstützenden Szene voller Landesspitzel. Die Nationaldemokratische Partei (NPD) hatte zehn Jahre lang einen Sitz im sächsischen Landtag, die Alternative für Deutschland (AfD) ist dort mittlerweile zweitstärkste Partei. Im Jahr 2018 traten Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen für einen rechtsextremen Aufmarsch in Chemnitz ein; doch während Maaßen ausgewiesen wurde, blieb Kretschmer im Amt.
Der Prozess gegen Lina E. sollte von dieser rechtsextremen Verschwörung ablenken und Andersdenkende kriminalisieren. Behauptungen, er habe seine antifaschistischen Verpflichtungen eingehalten, es gehe ihm nur um die Verfolgung schwerer Verbrechen, mit denen Richter Hans Schlüter-Staats fast neun Stunden lang die Begründung seines Urteils eröffnete, sind schlicht falsch. .
Der Staat verfolgt nicht nur gewalttätige Organisationen als „Linksextremisten“, sondern auch Organisationen, die mit politischen Mitteln kämpfen, wie etwa die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP). In einer Zusammenfassung des Innenministeriums zur Rechtfertigung der Aufsicht über die SGP durch den Verfassungsschutz wurde der SGP vorgeworfen, sie sei „extrem links“, weil sie „für eine demokratische, egalitäre, sozialistische Gesellschaft“ kämpfe, „gegen den sogenannten ‚Imperialismus‘“ agitiere und „Militarismus“ und Denken „in der Klassenkategorie“.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung gegen Lina E. forderte der Chor ein härteres Vorgehen gegen „Linksextremisten“.
„Wir erleben eine zunehmende Radikalisierung und Akzeptanz brutalster Gewalt unter Linksextremisten“, sagte Thüringens Verfassungsschutzvorsitzender Stephan Kramer. Die Gewalt richtete sich gegen „politische Gegner und Staatsbeamte“. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) behauptete, dass die Behörden hart gegen die Gefahren des Rechtsextremismus vorgehen und in den kommenden Tagen auch linksextreme Bewegungen genau beobachten würden.
Der Vorsitzende des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, warnte, die Zeit sei nahe, „wo wir auch über Linksterrorismus reden müssen“. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) kündigte Ermittlungen gegen Linksextremisten an: „Wir werden weiter ermitteln, weitere Netzwerke aufdecken und sind zuversichtlich, dass wir noch mehr Straftäter vor Gericht bringen können.“ Der sicherheitspolitische Sprecher der AfD im sächsischen Landtag, Carsten Hütter, sagte, das Urteil gegen Lina E. sei zu mild und die Justiz habe in dem Fall versagt.
Proteste gegen das grausame Urteil wurden mit der Begründung verboten, es könne zu Gewalt führen. In Leipzig, wo für Samstag eine Großdemonstration geplant ist, bestätigte das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands höchstes Gericht, das Verbot. Zur Unterdrückung jeglicher Demonstrationen wurden 3.000 Bereitschaftspolizisten eingesetzt. Als später mehr als 1.000 Menschen legal gegen das Verbot protestierten, wurden sie von der Polizei umstellt und bis zum frühen Sonntagmorgen festgehalten.
06-05-2023 04:43:54
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