Die ZUS erläuterte, dass sich der Grundmindestbetrag für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge für steuerpflichtige Unternehmer nach allgemeinen Regelungen richtet, die für den Beitragsjahrzeitraum vom 1. Februar bis 31. Januar des Folgejahres festgelegt werden.
Krankenversicherungsprämien – Besteuerung nach allgemeinen Regeln
Wie von der Institution erinnert, entspricht die Beitragshöhe dem Mindestlohn, der am ersten Tag des Beitragsjahres gilt.
„Für Januar 2023 beträgt die Bemessungsgrundlage für den niedrigsten Festbeitrag also 3.010 PLN (d. h. der Mindestlohn ab 2022) und die Mindestprämie beträgt 270,90 PLNZUS berichtet.
Nach der Änderung des Mindestlohns für Arbeit von Februar bis Januar 2024 beträgt die Berechnungsgrundlage jedoch 3.490 PLN, dh. erhöht sich auf 314,10 PLN. Obwohl der Mindestlohn seit Juli wieder gestiegen ist, teilte die ZUS mit, dass die Beiträge ab Juli 2023 nicht erhöht werden.
Krankenversicherungsbeitrag – Steuerkarte
Geschäftsmann hat sich auf Basis niedergelassen Steuerkarte zahlt von Januar bis Dezember 2023 einen Beitrag auf der Grundlage der Berechnung – 3.490 PLN, dh er beträgt 314,10 PLN.
Wie die Fabrik mitteilt, wird er auch nicht ab Juli 2023 mit der anschließenden Erhöhung des Mindestlohns für Beschäftigung auf 3.600 PLN erhöht.
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