es ist Artikel 4 des Nordatlantikvertrags (Polen ist Mitglied der NATO), der das regelt „Die Parteien konsultieren einander, wenn nach Ansicht einer von ihnen die territoriale Unversehrtheit, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.“. Begleitet von Artikel 5, der den Mechanismus der gegenseitigen Zusammenarbeit im Falle eines Angriffs regelt: „Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere von ihnen, der in Europa oder Nordamerika stattfindet, als gegen alle Parteien gerichteter Angriff betrachtet wird, und sie vereinbaren daher, dass, wenn ein solcher Angriff durchgeführt wird, jede Partei an der Übung teilnimmt des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts auf Selbstverteidigung, individuell oder kollektiv, unterstützt die angegriffene(n) Partei(en) unverzüglich, einzeln und im Einvernehmen mit der anderen Partei alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie für erforderlich hält, einschließlich des Einsatzes von Streitkräften, um die Sicherheit in der Nordatlantikregion wiederherzustellen und zu gewährleisten. Jeder bewaffnete Angriff dieser Art und alle daraufhin ergriffenen Maßnahmen müssen dem Sicherheitsrat unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden. Diese Schritte werden enden, wenn der Sicherheitsrat die notwendigen Schritte zur Wiederherstellung und Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit unternommen hat. »

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